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Lohnsteuerkarte
Die elektronische Lohnsteuerkarte
Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können.
Durch die alleinige Zuständigkeit des Finanzamtes für die Änderungen von Lohnsteuerdaten (z.B. Steuerklasse, Freibeträge) sparen Sie sich zukünftig den Weg zum Bürgerservicebüro.
Ein möglicher Verlust der bisherigen Lohnsteuerkarte und das Ausstellen einer kostenpflichtigen Ersatzlohnsteuerkarte entfällt.