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Hunde - Anmeldung, Haltung, Steuer
Hundesteuer
Die Haltung eines Hundes muss steuerlich angemeldet werden. Die Anmeldung eines Hundes können Sie beim Fachbereich Finanzen oder im Bürgerservicebüro durchführen oder über das unter Formulare hinterlegte Formular "Meldeformular Hund".
In Einzelfällen ist auch eine telefonische Anmeldung bzw. Abmeldung möglich.
Haltung
Die Haltung eines großen Hundes (ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht), eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen bedarf der Anzeige beim Fachbereich Bürgerservice und Ordnung.
Die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen bedarf zusätzlich der Erlaubnis durch den Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung.
Bitte informieren Sie sich vor Anschaffung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen ausführlich über die Voraussetzungen zum Halten.
Anbei finden Sie wichtige Informationen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen der Hundehaltung sowie zu den Pflichten für Hundehalter/-innen gemäß dem Landeshundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen:
Hinweis:
Die Nichtbeachtung der genannten Voraussetzungen für die Hundehaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr für die Entgegennahme der Anzeige eines großen Hundes beträgt 25,00 €.
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes oder Hundes bestimmter Rasse beträgt zwischen 30,00 € und 100,00 €.
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Leinenpflicht und/oder Maulkorbpflicht beträgt 25,00 €.