Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende von der TIX vermittelten oder durchgeführten Führungen: Domführungen, Stadtführungen - konventionell oder als Kostümführungen und Rundfahrten.
Gerichtsstand ist Xanten.
Bitte beachten Sie: Für Führungen, die nicht von der Tourist Information Xanten vermittelt/ und oder durchgeführt werden, gelten die AGB der jeweilig zuständigen Einrichtung.
Eine Führung dauert circa 60 Minuten (Ausnahmen Nachtwächterrundgang und Klompenführung: ca. 60 bis 90 Minuten, Rundgang mit dem Brunnenweib 90 bis 120 Minuten).
Bei Verspätungen bis zu 15 Minuten können Führungen nur verkürzt stattfinden. Die Führungskosten fallen in jedem Fall in voller Höhe an. Stornierungen sind kostenlos nur bis zu zwei Werktagen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich, telefonisch oder persönlich möglich. Bei späteren Absagen, einer Verspätung von mehr als 15 Minuten oder Nichtwahrnehmung des Termins, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Verspätungen gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.
Die Bezahlung der Leistung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, vor Veranstaltungsbeginn.
Ist der Gästeführer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am Treffpunkt erschienen, kann der Gast über die TIX Abhilfe verlangen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Bei Führungen für Einzeltouristen wird die Gebühr in der Tourist Information Xanten oder außerhalb der Geschäftszeiten bei dem Gästeführer bezahlt.
Die Führung dauert circa eine Stunde. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Für eine ausgefallene Führung muss kein Ersatztermin angeboten werden. Diese Führung ist Einzeltouristen und Kleingruppen vorbehalten.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Eine Rundfahrt dauert je nach Buchung circa zweieinhalb, vier oder vier bis acht Stunden.
Bei Verspätungen bis zu 15 Minuten können Führungen nur verkürzt stattfinden. Die Führungskosten fallen in jedem Fall in voller Höhe an. Stornierungen sind kostenlos nur bis zu drei Werktagen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich, telefonisch oder persönlich möglich.
Bei späteren Absagen, einer Verspätung von mehr als 15 Minuten oder Nichtwahrnehmung des Termins, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Verspätungen gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Leistung vor Veranstaltungsbeginn. Durchführung Ist der Gästeführer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am Treffpunkt erschienen, kann der Gast über die TIX Abhilfe verlangen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.