Inhalt

Ländliches Wegenetzkonzept

Im Auftrag der Stadt Xanten hat ein Projektteam der Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH aus Enger ein ländliches Wegenetzkonzept für den Außenbereich des gesamten Stadtgebietes erarbeitet.

Ländliche Wege unterliegen einer vielfältigen Nutzung und erfüllen somit verschiedene Funktionen und Aufgaben. Ihre Bedeutung hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Längst ist nicht mehr nur landwirtschaftlicher Verkehr im Außenbereich unterwegs. Die Wege erschließen einzelne Wohnhäuser und werden für die wachsendenden Freizeitaktivitäten im Bereich Tourismus von Radfahrern, Wanderern oder Reitern genutzt. Sie dienen auch als Natur- und Landschaftselemente. Ziel des Konzeptes ist es, ein zukunftsfähiges und bedarfsgerechtes Wegenetz zu erhalten, das die Interessen der unterschiedlichen Nutzergruppen berücksichtigt und der Entwicklung des gemeindlichen Freiraumes dient.

Die Erarbeitung des ländlichen Wegenetzkonzeptes erfolgte in zwei Stufen. Zuerst mussten alle Wegeabschnitte erfasst und ihr IST-Zustand analysiert werden. Erst danach konnte das SOLL-Konzept in einem mehrstufigen gemeinsamen Abstimmungsprozess mit dem Lenkungskreis entwickelt werden. Der Lenkungskreis setzte sich aus den wesentlichen örtlichen Akteuren zusammen und entschied über die Projektergebnisse und das weitere Vorgehen hinsichtlich der Erarbeitung des ländlichen Wegenetzkonzeptes.

Wesentliche Akteure des Lenkungskreises waren

-         Ortslandwirte, Ortsbauernvorsitzende und Landwirtschaftskammer
-         Forstwirtschaft (Landesbetrieb Wald und Holz / Regionalverband Ruhr)
-         Tourist Information Xanten
-         Naturschutzverbände NABU und BUND
-         ADFC
-         Politische Vertreter
-         Bezirksregierung Düsseldorf –Dezernat 33
-         Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Verwaltung + DBX

 

Erfassung und Messung

IST-Zustand

Im Rahmen der Bestandsdatenerfassung wurde die Netzstruktur zunächst durch einen Straßenbautechniker fachlich begutachtet. Der IST-Zustand als Ergebnis dieser visuellen Begehung ist hier in drei Plänen (SOLL-Konzept Nord, SOLL-Konzept Zentrum, SOLL-Konzept Süd) veröffentlicht. Darin ist die Einstufung der Wegeabschnitte in die Wegekategorien A bis I farbig differenziert dargestellt.

Der Leitfaden zur Erarbeitung ländlicher Wegekonzepte des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW erläutert die Kategorisierung wie folgt:

Kategorie A = klassifiziertes Straßennetz inkl. Gemeindestraßen; maßgebliches Verkehrsmittel: allgemeiner KFZ-Verkehr

Kategorie B = Multifunktionale Wege, d.h. für den Radverkehr, land- und forstwirtschaftlichen (luf) Verkehr und / oder den eingeschränkten KFZ-Verkehr sowie den Radverkehr; Maßgebliche Funktion: Sicherung kleinräumiger Verbindungen und Erschließung; maßgebliche Verkehrsmittel: Radverkehr, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Anliegerverkehr; Indizien für diese Kategorie-Einteilung: regelmäßig angefahrene Ziele im Außenbereich, z.B. land- und forstwirtschaftlich Betriebe, öffentliche Ver- und Entsorgungsanlagen, touristische Ziele etc. zusätzlich alle Radrouten/-wege
(Verbindungswege gem. RLW)

Kategorie C = Wege zur Sicherstellung land- und forstwirtschaftlich Verbindungen oder Erschließung ganzer Bewirtschaftungsblöcke; maßgeblicher Verkehr: land- und forstwirtschaftlicher Verkehr (Hauptwirtschaftswege oder Wirtschaftswege gem. RLW)

Kategorie D = Untergeordnete Wege mit Bedeutung für Fußgänger, d.h. Wege, die grundsätzlich der Erschließungssicherung von kleineren Feldblöcken dienen oder dienen könnten und über die regelmäßig Fußgänger laufen oder Wanderrouten; maßgeblicher Verkehr: Fußgänger u. land- und forstwirtschaftlicher Verkehr (Wirtschaftswege gem. RLW)

Kategorie E = Wege mit untergeordneter Erschließungsfunktion, z.B. zu kleineren Feldblöcken für einzelne Anlieger, kein unmittelbares öffentliches Interesse; maßgebliches Verkehrsmittel: land- und forstwirtschaftlicher Verkehr
(Wirtschaftswege gem. RLW)

Kategorie F = Erschließungswege, die Einzelinteressen dienen; alle Verkehrsarten, aber nur in geringer Menge, z.B. Zufahrten zu einzeln gelegenen Wohnhäusern ohne land- und forstwirtschaftliche Bedeutung, Windkraftanlagen, Scheunen etc.

Kategorie G = im Netzzusammenhang weniger wichtige Wege, die ausschließlich der Feinverteilung innerhalb eines Feldblocks dienen oder zur Gewährleistung einer funktionierenden Verbindung bzw. Erschließung von geringer oder keiner Bedeutung sind.

Kategorie H = nicht mehr vorhandene oder genutzte Wege

Kategorie I = reine Fuß-, Reit- bzw. Radwege, die als selbständige Wege für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr nicht nutzbar sind (sonstige Wege gem. RLW)

SOLL-Konzept

Aufbauend auf den Ergebnissen des IST-Zustandes wurde das SOLL-Konzept in einem iterativen Prozess erarbeitet. Dabei wurden die folgenden Fragestellungen mit einbezogen:

-        Welche Wege werden zukünftig noch benötigt?
-        Welche Wege können ggf. entfallen?
-        Welche Wege können ggf. privatisiert werden?
-        Welche Wege sind zu ertüchtigen?
-        Welche Wege können zukünftig im Standard gesenkt werden?

Das SOLL-Konzept umfasst die zukünftigen Wegekategorien und Handlungsempfehlungen und ist hier in drei Plänen (SOLL-Konzept Nord, SOLL-Konzept Zentrum, SOLL-Konzept Süd) veröffentlicht.

Handlungsempfehlungen

Aus der Analyse zwischen IST-Zustand und SOLL-Konzept wurden abschließend die Handlungsempfehlungen für die zukünftige Erhaltung und Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen der ländlichen Wege abgeleitet. Einzelne Wegeabschnitte können aufgrund ihrer fehlenden Bedeutung innerhalb der Netzstruktur zukünftig entfallen oder in Privateigentum überführt werden.

Der Leitfaden gibt die Handlungsempfehlungen wie folgt vor:

-        Erhaltung wie Bestand (normale Unterhaltung),
-        Sanierung (gleiche Kategorie),
-        Umbau / andere Bauweise (veränderte Kategorie),
-        Rückbau / Aufhebung,
-        Neubau (neue Trasse)

Unter Beachtung der Hierarchie des Wegenetzes, seiner Ausprägungen sowie der vorgefundenen baulichen Zustände werden die Handlungsempfehlungen hier in drei Plänen (Handlungsempfehlung Nord, Handlungsempfehlung Zentrum, Handlungsempfehlung Süd) veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass die Pläne auf Grund ihrer Dateigröße nicht für eine Nutzung auf mobilen Endgeräten geeignet sind.

Förderung ländliches Wegenetzkonzept

Die Erstellung des Wegenetzkonzeptes wird gem. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung sowohl mit EU-Mitteln als auch mit Haushaltsmitteln des Landes und des Bundes gefördert. Die genauen Richtlinien können Sie hier einsehen.

Flagge der Europäischen Union

Kontakt

Keine Anrede Seifert
Sachgebiet: Gebäudemanagement
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-394
philip.seifert@xanten.de

Herr Rehbein
Sachgebiet: Stadtplanung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-145
hendrik.rehbein@xanten.de