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Wohngeld

Was bedeutet Wohngeld?

Wohngeld gibt es als Mietzuschuß für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuß für Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Hauses oder Eigentumswohnung. Bei Erfüllung der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Wohngeld. Es ist jedoch notwendig, daß Sie einen Antrag stellen. Wichtig ist zudem, daß das Wohngeld frühestens ab dem Ersten des Monats bewilligt werden kann, in dem der Antrag gestellt wurde.

Wohngeldrechner im Internet, Formulare und weitere Informationen

Es steht ein landesweiter Wohngeldproberechner für die Bürger auf der Homepage des Bau- und Verkehrsministeriums zur Verfügung, mit dem anonymisiert der individuelle grundsätzliche Wohngeldanspruch errechnet werden kann, ohne dass konkrete Anträge gestellt werden müssen.

Online Wohngeld beantragen

Nach erfolgter Wohngeldprobeberechnung kann ab sofort online ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden, indem ergänzende Angaben zur Person, zu den Haushaltsangehörigen und zur Wohnung eingegeben werden. Dieser Antrag kann direkt im Anschluss an die Probeberechnung an die zuständige Wohngeldbehörde übermittelt werden und ist ohne Unterschrift gültig.

Die notwendigen Formulare für einen Antrag finden Sie ebenfalls auf dieser Seite unter dieser Adresse. Die Formulare sind am Bildschirm ausfüllbar und können fertig ausgedruckt mit zur Wohngeldstelle gebracht werden. So wird Ihre Zeit für die Antragstellung in der Behörde verkürzt.

Kontakt

Frau Waschheck-Wendt
Fachbereich: Soziales und Beratung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-248
gesa.waschheck-wendt@xanten.de

Frau Machalica
Fachbereich: Soziales und Beratung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-273
martha.machalica@xanten.de