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Hilfe zum Lebensunterhalt

Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, ist Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren.

Eigene Mittel sind insbesondere das eigene Einkommen und Vermögen. Bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sind das Einkommen und Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam zu berücksichtigen. Gehören minderjährige unverheiratete Kinder dem Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils an und können sie den notwendigen Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht bestreiten, sind auch das Einkommen und das Vermögen der Eltern oder des Elternteils gemeinsam zu berücksichtigen.

Hilfe zum Lebensunterhalt kann auch Personen geleistet werden, die ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können, jedoch einzelne erforderliche Tätigkeiten nicht verrichten können. Von den Leistungsberechtigten kann ein angemessener Kostenbeitrag verlangt werden.

Folgende Unterlagen aller im Haushalt lebenden Personen sind zur Antragstellung mitzubringen:

  • Personalausweis, Pass
  • Schwerbehindertenausweis
  • Krankenversicherungskarte
  • Bestellung zum Betreuer, Vollmacht
  • Einkommensnachweise (z.B. Nettoeinkommen der letzten 6 Monat, zzgl. 
    • Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld,
    • Kindergeld,
    • Arbeitslosengeld,
    • Eingliederungsgeld oder Eingliederungshilfe,
    • Unterhaltsgeld,
    • Leistungen des Jobcenters,
    • Renteneinkommen jeglicher Art,
    • Ausbildungsvergütung,
    • Berufsausbildungsbeihilfe,
    • BAFöG oder UBG,
    • Krankengeld oder Mutterschaftsgeld)
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Wohngeldbescheid oder Bescheid über Lastenzuschuss
  • Versicherungspolicen und letzte Beitragsrechnung, auch private Arbeitslosenversicherung
  • Bank- und Sparguthaben, Geldforderungen, Wertpapiere, Bausparguthaben,
  • Lebensversicherungen, PKW usw.
  • bei Hausübertragung: Übertragungsvertrag
  • Mietvertrag und letztes Erhöhungsschreiben, Heizkosten und letzte Heizkostenabrechnung, sowie Größe der Wohnung in Quadratmeter
  • Hausbesitz: siehe Vordruck Hauslastenberechnung
  • Name und Anschrift der Unterhaltspflichtigen
  • Unterhaltsvereinbarungen, -urteile oder -vergleiche
  • Scheidungsurteil
  • Schuldverpflichtungen aller Art (Darlehensvertrag und Nachweis über Verwendungszweck)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate (lückenlos) von allen bestehenden Konten
Kontakt

Frau Ridder
Fachbereich: Soziales und Beratung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-284
anika.ridder@xanten.de

Herr Arnolds
Fachbereich: Soziales und Beratung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-291
daniel.arnolds@xanten.de