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Abbruchgenehmigung

Hintergrund und Aufgabe

Das Ziel der Bauaufsicht Xanten ist es, die Verfahren reibungslos, zügig und für alle Antragsteller/-innen verständlich durchzuführen.

Ihre Ansprechpartner für alle Fragestellungen, sind die angegebenen Sachbearbeiter/-innen bzw. Kontaktpersonen.

Sie kontrollieren die Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Sobald Fragen und Schwierigkeiten auftreten, werden Sie von den zuständigen Sachbearbeitern informiert.

Wofür benötige ich eine Anzeige zur Beseitigung?

Wenn Sie eine bauliche Anlage abbrechen möchten, müssen Sie eine "Anzeige zur Beseitigung von Anlagen" mindestens einen Monat zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde in Xanten schriftlich vorlegen (§ 62 (3) BauO NRW).

Folgende Unterlagen sind bei einer Beseitgung einer baulichen Anlage einzureichen:

  • Antragsformular,
  • Statistikbogen,
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als sechs Monate),
  • Nachweis einer qualifizierten Tragwerksplanerin/eines qualifizierten Tragwerksplaners bei nicht freistehenden Gebäuden.

Bei nicht freistehenden Gebäuden muss der Anzeige eine Bestätigung einer qualifizierten Tragwerkplanerin oder eines qualifizierten Tragwerkplaners über die Standsicherheit des Gebäudes, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, beigefügt werden. Die Beseitigung ist, soweit notwendig, durch die qualifizierte Tragwerksplanerin oder den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen.

Folgende Fachbehörden werden nach Vollständigkeit der Unterlagen informiert:

  • Untere Umweltschutzbehörde,
  • Untere Abfallwirtschaftsbehörde,
  • Untere Denkmalschutzbehörde,
  • Katasterbehörde,
  • das für Arbeitsschutz zuständige Dezernat der jeweiligen Bezirksregierung,
  • Bauberufsgenossenschaft.

Verfahrensdauer

Sind die Unterlagen vollständig eingereicht, kann nach Ablauf eines Monats mit der Beseitigung begonnen werden.

Kontakt

Herr Grubert
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-324
sven.grubert@xanten.de

Frau Köster
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-326
elke.koester@xanten.de

Frau Heine
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801 772-193
saskia.heine@xanten.de

Herr Koenen
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-319
kai.koenen@xanten.de

Frau Petersen
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-261
kati.petersen@xanten.de

Frau Rennert
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-245
fiona.rennert@xanten.de