Inhalt
Anwohnerparkausweis - Parken im Stadtkern
Voraussetzungen für das Parken im Stadtkern
Antragsteller können nur Bewohner innerhalb der Wallmauern in Xanten sein.
Nach einem Ratsbeschluss vom 17.02.1993 kann eine Ausnahme zur Nichtbedienung der Parkscheibe (unbefristetes Parken) auf den Parkplätzen
- Bemmelstraße,
- Ostwall (Einfahrt rechts),
- Niederstraße,
- Bahnhofstraße,
- Westwall,
- Hagenbuschstraße und
- Siegfriedstraße
nach folgenden Grundsätzen ermöglicht werden:
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
- Die/der Antragsteller (-in) muss innerhalb der Wälle tatsächlich wohnen und dort mit Hauptwohnung gemeldet sein.
- Das auf ihren/seinen Namen zugelassene Fahrzeug muss mit der Wohnadresse übereinstimmen oder es muss der Nachweis erbracht werden, dass das Fahrzeug vom/von der Antragsteller/-in dauerhaft genutzt wird (z.B. Firmenwagen)
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung eines speziell gekennzeichneten Stellplatzes
- Jeder Haushalt innerhalb der Wallmauern kann max. nur 1 Ausnahmegenehmigung erhalten
- Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die/der Antragsteller (-in) nicht über eine angemietete(n) private(n) Stellplatz oder Garage verfügt.
Die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen wird auf 1/4 der genannte Parkplätze beschränkt.
Die Stellplätze belaufen sich auf derzeit 229, so dass maximal 58 Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können.
Diese Einschränkung ist notwendig, da ansonsten die Funktion der Bewirtschaftung aufgehoben würde und diese Plätze wieder zu Dauerparkplätzen (mit Ausnahmegenehmigung) würden.
Das Parken im Stadtkern kann nur als Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung durch die Stadt Xanten, Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, bewilligt werden.
Die Ausnahmegenehmigung wird für ein Jahr erteilt.
Gebühren
Die Kosten für einen Anwohnerparkausweis belaufen sich auf 30,00 €.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Antrages dauert in der Regel maximal 3 bis 5 Tage.