Inhalt

Bauzustandsbesichtigungen (sog. Rohbauabnahme und Schlussabnahme)

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, der Bauaufsicht

  • die Fertigstellung des Rohbaus und
  • die abschließende Fertigstellung

eines Bauvorhabens schriftlich anzuzeigen. Dies muss jeweils eine Woche vorher erfolgen, damit von der Bauaufsicht die Termine für die jeweiligen Bauzustandsbesichtigungen abgestimmt werden können. Rechtsgrundlage sind §§ 83,84 Landesbauordnung (BauO NRW) .

Ohne Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung des Rohbaus (sogenannte „Rohbauabnahme“) darf der Endausbau nicht erfolgen! Verstöße hiergegen werden mit Bußgeldern geahndet!

Ohne Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Fertigstellung (sogenannte „Schlussabnahme“) darf ein Gebäude nicht genutzt werden! Verstöße hiergegen werden mit Bußgeldern geahndet!

Bei den Bauzustandsbesichtigungen wird überprüft,

  • ob ein Bauvorhaben entsprechend der jeweiligen Baugenehmigung verwirklicht wurde und
  • ob die Bedingungen und Auflagen der jeweiligen Baugenehmigung erfüllt sind, zum Beispiel hinsichtlich des Brandschutzes.

Über eine durchgeführte Bauzustandsbesichtigung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Kontakt

Frau Heine
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 7
46509 Xanten

Telefon: 02801 772-193
saskia.heine@xanten.de

Herr Koenen
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 7
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-319
kai.koenen@xanten.de

Frau Petersen
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 7
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-261
kati.petersen@xanten.de

Frau Rennert
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-245
fiona.rennert@xanten.de