Inhalt

Datenschutz

Gemäß dem § 32a des Landesdatenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen müssen öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, einen internen Beauftragten für den Datenschutz bestellen. Der Beauftragte unterstützt die Stelle bei der Sicherstellung des Datenschutzes. Er berät die datenverarbeitende Stelle bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten und überwacht bei der Einführung neuer Verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften

In Befolgung dieser Vorgabe hat auch die Stadt Xanten eine behördliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) bestellt. Diese Aufgabe ist der Stabsstelle Rechnungsprüfung zugeordnet.
Kontaktdaten:
datenschutz@xanten.de
Telefon: 02801/772-285