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Dichtheitsprüfung Hausanschluss

Information zur Zustandsprüfung und Funktionskontrolle privater Entwässerungsleitungen und Anlagen in den Wasserschutzzonen

Die Abwasserbeseitigung ist eine hoheitliche Aufgabe, deren ordnungsgemäße Umsetzung den jeweiligen Kommunen obliegt. Hierzu zählt u.a. die Verhinderung von Umweltbelastungen durch Abwasser.
Durch den Gesetzgeber erfolgte eine Neuregelung der Überwachung privater Abwasserleitungen.
In NRW gilt nunmehr die „Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw".

In der Stadt Xanten ist der Dienstleistungsbetrieb Stadt Xanten AöR (DBX) für die ordnungsgemäße Sammlung, Ableitung und Behandlung des kommunalen und industriellen Abwassers verantwortlich. Die Informations- und Beratungspflicht gehört ebenfalls zu den Aufgaben des DBX. Überprüft werden müssen sämtliche erdverlegten Abwasserrohre, die zum Ableiten von Schmutz- oder Mischwasser dienen. Dies schließt auch Zuleitungen zu häuslichen Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben ein. Rohre, in denen nur Niederschlagswasser fließt, unterliegen dieser Prüfpflicht nicht.
Grundsätzlich ist für häusliches Abwasser in der Wasserschutzzone III eine optische Untersuchung (TV-Befahrung) der Entwässerungsleitungen ausreichend.

Befindet sich Ihr Grundstück in der Wasserschutzzone III möchten wir Sie über folgendes informieren:

1. Prüffristen

Sie sind nach der Gesetzlage verpflichtet, Ihre Abwasserleitung entweder bis zum 31.12.2015 oder bis zum 31.12.2020 auf Dichtheit zu kontrollieren.

Abwasserleitung errichtet in Wasserschutzzone III - Frist Dichtheitsprüfung
  • Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 errichtet wurden
     -   Frist bis zum 31.12.2015
  • Abwasserleitungen mit industriellem  oder gewerblichen Abwasser, die vor dem 01.01.1990 errichtet wurden,  
    -   Frist bis zum 31.12.2015
  • Alle anderen Abwasserleitungen
    -   Frist bis zum 31.12.2020
2. Sachkundige Firmen

Ein Prüfergebnis kann nur anerkannt werden, wenn die Prüfung von einem anerkannten Sachkundigen durchgeführt wurde. Eine Liste der anerkannten Prüfer veröffentlicht das Landesumweltamt
unter: www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/ .
Grundstückseigentümer sollten sich am Tag der Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen den mit der Ausführung beauftragten Sachkundigen in der aktuellen Landesliste anzeigen lassen, da gemäß der neuen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser(SüwVO Abw) Sachkundigen die Sachkunde unter bestimmten Voraussetzungen auch aberkannt werden kann!

Kommunen sind gesetzlich gehalten nur Prüfbescheinigungen von anerkannten Sachkundigen zu akzeptieren, die am Tag der Prüfung in der Landesliste gelistet bzw. der Öffentlichkeit angezeigt werden

Es empfiehlt sich, grundsätzlich mehrere Angebote für eine Prüfung einzuholen. Schließen Sie sich mit Ihren Nachbarn zusammen. Auch für den Unternehmer ist die Abarbeitung einer ganzen Straßenzeile interessanter, als mehrere Einzelaufträge verteilt über das Stadtgebiet.
Überstürzen Sie nichts. Ein seriöses Unternehmen wird Ihnen die notwendige Zeit lassen, um die Angebote in Ruhe und mit Umsicht zu prüfen.Trennen Sie auf alle Fälle das Angebot und die Beauftragung für die Funktions- und Zustandskontrolle von einer eventuell notwendigen Sanierung! Ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, entscheidet im Einzelfall auch der Dienstleistungsbetrieb Stadt Xanten auf Basis der Prüfbescheinigung in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer. Um den Sachkundigen bei der Arbeit zu unterstützen, sollten Sie folgende Vorbereitungen treffen:
Für die Prüfung der Abwasserleitung benötigt der Sachkundige einen Lageplan von Ihrem Grundstück. Sollten Sie nach der Zustandskontrolle Fragen zu den vom Sachkundigen übergebenen Dokumenten haben oder andere Unklarheiten bestehen, melden Sie sich bei uns, bevor Sie eine Zahlung leisten.

3. Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Xanten
hier unter § 15 Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen.


http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm

Karten der Wasserschutzzonen

Kontakt

Frau Schlüsener
Sachgebiet: Steuern
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-296
anja.schluesener@xanten.de

Frau Bücker
Sachgebiet: Tiefbau
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-281
anke.buecker@xanten.de

Abwasser
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-358