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FAQ-Liste zu den Kundenanfragen an die NWX

 

 

FAQ – Liste

A. Allgemeines zum Blockheizkraftwerk und Fernwärmenetz der NWX

1.    Allgemeines:

Inbetriebnahme:               2014

BHKW-Typ:                      Jenbacher JMS 416

Leistung elektrisch           1190 kW

Leistung thermisch           1220 kW

Spitzenlastkessel-Typ      Bosch UT-L 28 + Buderus SB 735 - 790

Leistung                            3000 + 750 kW

Pufferspeicher Größe      70 m³

2.    Welche Gebäude sind an das Fernwärmenetz angeschlossen?

·         Atrium, Baugebiet Landwehr, ein weiterer privater Abnehmer

·         öffentliche Abnehmer:

-   Schulen: Stiftsgymnasium, Gesamtschule, Grundschule Xanten

-   Unterkünfte am Küvenkamp und an der Bahnhofstraße

-   Sporthallen: Landwehr, Bahnhofstraße

-   Jugendkulturwerkstatt (JuKuWe)

-   Baubetriebshof des DBX

-   AWO-Kindergarten

-   Feuerwehr Xanten

-   Hallenbad Xanten

3.    Übergabestationen in Privathäusern

Die Fernwärme wird in Privathäusern an einer Übergabestation übergeben. Die Übergabestation gehört zum Fernwärmenetz und ist damit Eigentum des Versorgers. Eine Veränderung der Übergabestation ist den Anschluss-nehmer*innen nicht gestattet. Eine Veränderung hätte überdies auch keinerlei Einfluss auf Ihre individuelle Wärmenutzung bzw. Ihren Wärmeverbrauch und ist insofern nicht notwendig. Einfluss auf Ihre Wärmenutzung bzw. -verbräuche nehmen Sie durch Ihr angepasstes Nutzungsverhalten, z.B. über die Steuerung Ihrer Heizungsanlage außerhalb der Übergabestation.

B. Gasbeschaffung (Rückblick)

1.    Unterschiede zwischen Erdgas und Biomethan

Biomethan und Erdgas sind chemisch identische Stoffe. Die unterschiedliche Bezeichnung ergibt sich aus der unterschiedlichen Herkunft: Erdgas lagert in unterirdischen Vorratsaufkommen und wird abgebaut/ gefördert. Biomethan wird hingegen aus regenerativen Stoffen hergestellt. Beide Stoffe werden von den Produzent*innen in ein und dasselbe Gasnetz eingespeist und von den Verbraucher*innen entnommen.

Die Zuordnung, ob ein*e Verbraucher*in nun Biomethan oder Erdgas verbraucht hat, erfolgt insofern lediglich bilanziell:  Eine Kilowattstunde Biomethan, die z.B. von einer Biogas-Anlage eingespeist wurde, wird rechnerisch einem Abnehmer zugeordnet, der einen Liefervertrag über Biomethan abgeschlossen hat und eine Kilowattstunde Gas aus dem Gasnetz entnimmt. Es kommt damit allein auf die rechnerische und bilanzielle Zuordnung zwischen Produzent*in und Abnehmer*in an.

2.    Biogas-Mangellage:

Schon im Jahr 2021 kamen eine Reihe von Faktoren zusammen, die den Markt für den von der NWX hauptsächlich eingesetzten Energieträger Biogas fundamental verändert haben. Vor allem aus dem Verkehrsbereich ist eine stark gestiegene Nachfrage zu verzeichnen. Das liegt vorrangig an dem geänderten Bundes-immissionsschutzgesetz, das mittels einer Treibhausgasquote Kraftstoffhändler zu einer Reduzierung ihrer CO2-Emissionen verpflichtet. Neues Ziel ist nun eine Emissionseinsparung von 25 Prozent für die Quotenverpflichteten gegenüber den gesetzlich festgelegten kraftstoffspezifischen Basiswerten bis 2030 – 2020 waren es gerade einmal sechs Prozent. Die Mineralölunternehmen wollen diese deutlich verschärften Ziele einerseits durch die Förderung von Elektromobilität bzw. den Aufkauf der Treibhausgaseinsparungen von Elektroauto-Nutzer*innen erreichen. Andererseits, und das ist bisher das einfachste Mittel, erhöhen sie den biogenen Anteil an den verkauften Kraftstoffen. Und da Biomethan in der Treibhausgasbilanz besser angerechnet wird als klassische flüssige Biokraftstoffe und damit den Treibstoffhändlern bilanzielle Vorteile verschafft, setzen diese stark auf diese Erfüllungsoption. Tankstellen in Deutschland, die komprimiertes Erdgas (CNG) anbieten, werden daher schon praktisch vollständig mit Biomethan versorgt. Und auch für die LNG-Infrastruktur, also für Flüssiggas anbietende Tankstellen, wird verstärkt Biomethan als Ausgangsstoff eingesetzt. Dies ließ den Preis für Biomethan bereits im Jahr 2021 in der Prognose schon um bis zu 100 % ansteigen.

3.    Liefermodell von Gas:

Die NWX bezieht das von ihr als Brennstoff genutzt Gas über einen (Zwischen-)
Händler, der seinerseits die an die NWX verkauften Mengen an der Börse erwirbt. Diese Geschäftspraxis ist für einen Versorger in der Größenordnung der NWX marktüblich.

4.    Für welche Zeiträume waren in der Vergangenheit Lieferverträge über Biomethan abgeschlossen, die die Versorgungssicherheit der NWX langfristig garantierten? Wieso wurde kein Vertrag für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 geschlossen?

Welche Schritte wurden unternommen?

Der derzeitige Biomethan-Liefervertrag wurde im Jahr 2017 für einen Zeitraum von 5 Jahren geschlossen. Eine längere Vertragslaufzeit konnte aus vergaberecht-lichen Gründen nicht umgesetzt werden; damals gingen alle Experten zudem von einer langfristigen Preisstabilität für den Bezug von Biomethan aus, die einen längere Vertragslaufzeit auch wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen ließ. Der derzeitige Vertrag läuft insofern turnusgemäß zum 31.12.2022 aus.

Bereits Mitte 2021 befasste die NWX sich mit einer Anschlussregelung für den Zeitraum ab dem 01.01.2023. Aufgrund der in 2021 sehr angespannten Lage auf dem Energiemarkt (Siehe Antwort B.1) wurde jedoch – unter Hinzuziehung von Experten – die Entscheidung getroffen, die angespannte Lage zunächst abzuwarten und auf eine Entspannung zu hoffen. Diese Entspannung ist jedoch mit Blick auf den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine nie eingetreten; vielmehr verschärft sich die Lage am Energiemarkt seit ca. 18 Monaten zunehmend. Dies vor Beginn dieser 18 Monate abzusehen, war jedoch nicht möglich. Die NWX hat sich insofern schon vor dem Einsetzen der Krise aktiv um einen Anschlussvertrag für den Bezug von Biomethan bemüht, die jeweiligen Preis- und Lieferkonditionen waren jedoch in der jeweils tagesaktuellen Bewertung wirtschaftlich nicht darstellbar. 

5.    Wäre eine Bevorratung/ Einspeicherung von in der Vergangenheit günstigen Brennstoffen möglich gewesen?

Die NWX entnimmt ihren Brennstoff stets unmittelbar aus dem Gasnetz. Eine Bevorratung ist nicht möglich, da vor Ort keine Speicherkapazitäten (Tankanlagen o.ä.) vorhanden sind. Der Betrieb und die Bewirtschaftung von Gasspeichern erfolgen durch große Unternehmen/ größere Versorger und unterliegen der regelmäßigen Einflussnahme der Bundesregierung.

C. Umstellung des Blockheizkraftwerkbetriebs von Biomethan auf Erdgas

1.    Warum steigt die NWX von Biomethan auf Erdgas um?

Angesichts der Schwierigkeiten auf dem Energiemarkt (vgl. Antworten aus B.2 und B.3) hätten die benötigten Mengen an Biomethan, die für einen weiteren Betrieb des Blockheizkraftwerks benötigt würden, in der Konkurrenzsituation zum Verkehrssektor nur zu extrem überteuerten Preisen eingekauft werden können, die jegliche Form eines wirtschaftlichen Betriebs de facto unmöglich gemacht hätten – und sich im Übrigen auch noch wesentlich massiver auf die Preise der Privatkund*innen ausgewirkt hätten.

Die zwar ebenfalls sehr teuren Preise für Erdgas gestalten sich in den vergangenen Wochen und Monaten um ein Vielfaches günstiger als die Preise für Biomethan. Durch die externen Beratungsleistungen, die die NWX hinzugezogen hatte, wurde daher empfohlen, die Option anzuwenden, den Betrieb des Blockheizkraftwerks übergangsweise von Biomethan auf Erdgas umzustellen.

2.    Beschaffungsmodell:

Die NWX bedient sich für die Gaslieferungen ab dem 01.01.2023 über einen Händler auf dem Spotmarkt. Damit profitieren unsere Kund*innen in Zukunft von den aktuell besseren Konditionen auf dem Spotmarkt, wobei weiterhin nicht vorherzusehen ist, wie sich der Preis hier in Zukunft entwickeln wird. Die Beschaffung von Erdgas auf dem Spotmarkt geht einher mit einer Vermarktung des im BHKW produzierten Stroms ebenfalls auf dem Spotmarkt. Diese gleichlaufende Beschaffungs- und Vermarktungsstrategie wird energiewirtschaftlich dringend empfohlen, da beide Märkte in einer regelmäßigen Korrelation verlaufen – sprich Veränderungen in der Kostensituation regelmäßig entsprechende Veränderungen in der Erlössituation nach sich ziehen.

3.    Wird eine Hedging-Strategie verfolgt?

Von einer Absicherung der Gaskonditionen durch Hedging-Verträge nimmt die NWX Abstand, da dies die Beschaffungskosten noch einmal deutlich erhöhen würde.

4.    Hat die Umstellung von Biomethan auf Erdgas Einfluss auf den Primärenergiefaktor eines Gebäudes und damit ggf. schädliche Auswirkung auf etwaige Fördermittel, die für die Errichtung des Gebäudes ausgezahlt wurden (z.B. KfW-Effizienzhäuser)?

Seitens der NWX werden hier nach einer Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Xanten in Bestandsgebäuden keine Probleme gesehen. Vorhandene Baugenehmigungen behalten ihre Gültigkeit und genießen daher Bestandsschutz. Auch bislang erhaltene Fördergelder sind nach Kenntnisstand der NWX durch den geplanten vorübergehenden Einsatz von Erdgas nicht gefährdet. Sollten in der Zeit des Erdgaseinsatzes, der möglichst schnell wieder durch regenerative Energieträger ersetzt werden soll, Veränderungen am Gebäude geplant werden, so sollten Betroffene Kontakt mit der Stadt Xanten aufnehmen, damit Lösungen im Einzelfall erörtert werden können.

D. Preisanpassungen in Kundenverträgen

1.    Warum hat die NWX hierzu bisher keine vorbereitende Kommunikation unternommen und jetzt lediglich eine - ziemlich kurzfristige - Anpassung der Versorgungsverträge angestoßen?

Die Thematik hat die breite Öffentlichkeit bereits schon seit einiger Zeit erreicht, sodass allgemeine weiterführende Informationen durch die NWX GmbH als Versorgungsunternehmen nicht zwingend erforderlich waren. Darüber hinaus mussten die letztlich leider erforderlichen Preisanpassungen energiewirtschaftlich und juristisch fundiert vorbereitet werden. Konkrete Details dazu stehen erst seit wenigen Wochen fest, so dass eine frühzeitigere Information gar nicht möglich war.

2.    Wieso findet sich auf Anlage 1 des Kund*innen-Anschreibens aus November 2022 einen Grundpreis von 400 EU/Jahr, auf dem Preisblatt hingegen von 466,48 EU/Jahr? Wieso sind beim Servicepreis sind 218,49 EU/Jahr genannt, auf dem Preisblatt hingegen 254,80 EU/Jahr?

Die hier genannten Preise beziehen sich auf Anlage 1 zum Kundenanschreiben für das Baugebiet Landwehr / Hochbruch. Hier sind, genauso wie auch in den Anschreiben der übrigen Kund*innen, jeweils die ursprünglich geltenden Basispreise sowie die nach Anwendung der Preisgleitklausel sich ergebenden, zum 01.01.2023 geltenden Preise angegeben. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass für Grund- und Servicepreis die bislang geltende Preisgleitklausel angewendet wurde, während für den Arbeitspreis aufgrund der stark gestiegenen Kostensituation eine neue Preisformel gebildet werden musste.

3.    Der hohe Gebührenanteil der Xantener Fernwärme-Abrechnungen ist seit Jahren ein Ärgernis. Warum ist diese Kritik in der neuen Preisanpassung nicht berücksichtigt worden?

Gebühren im Sinne von hoheitlichen Gebühren (wie z.B. Straßenreinigungs- oder Abwassergebühren) gibt es bei der NWX GmbH nicht. Sofern hier die Preisbestandteile Grund- und Servicepreis gemeint sind, so ist die jeweilige Höhe der Preisbestandteile im Gesamtzusammenhang des Preismodells zu betrachten.

4.    Wird die Stadt angesichts der Vervierfachung des Arbeitspreises ab 2023 zumindest den Gebührenanteil senken?

Grund- und Servicepreis sind lediglich auf der Grundlage der bereits geltenden Preisgleitklausel geringfügig angepasst worden (vgl. Antwort aus C 2). Eine Senkung ist vor dem Hintergrund der geltenden Preisgleitklausel derzeit nicht möglich, kann sich aber in Anhängigkeit von der Entwicklung der Bestandteile der Preisgleitklausel in Zukunft durchaus ergeben.

5.    Zahlen die öffentlichen Abnehmer der Stadt Xanten (Schulgebäude, Feuerwehr Xanten etc.) die gleichen Preise wie die privaten Kund*innen?

Die erforderlichen Preiserhöhungen sind bei allen Kund*innen inkl. der Stadt Xanten als größter Kunde der NWX GmbH gleichmäßig umgesetzt worden. Im Ergebnis zahlen die Kund*innen im Baugebiet Landwehr / Hochbruch sogar einen wesentlich geringeren Arbeitspreis als die Stadt Xanten.

6.    Mehrkosten für Privatkund*innen

Sofern Sie eine individuelle Berechnung der neuen Preise im Vergleich zu Ihrem bisherigen Verbrauch wünschen, wenden Sie sich bitte an die Gelsenwasser AG, die als Geschäftspartner der NWX tätig ist. Die Kontaktdaten haben Sie in unseren letzten Schreiben erhalten.

7.    Wie wirkt sich die Gaspreisbremse ab dem 01.01.2023 auf Ihre Preise/ Kosten aus?

Hier bleibt zunächst die konkrete Gesetzesregelung abzuwarten, da das hierfür geplante Bundesgesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollen Wärmekund*innen für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen garantierten Bruttoarbeitspreis erhalten. Dieser liegt für Wärme bei 9,5 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente muss jeweils der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden. Verbraucher*innen erhalten die Entlastung ab März 2023. Im März 2023 erfolgt dann eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023.

E. Störungen und Ausfälle im Fernwärmenetz

1.    Wird es eine Entschädigung für die Anfang November eingetretenen Ausfällen im Fernwärmenetz geben?

Der genannte Ausfall der Wärmeversorgung war bedingt durch einen plötzlichen Druckabfall, der leider bis heute nicht vollständig aufgeklärt werden konnte. Wir bedauern diesen Versorgungsausfall und die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten. Gleichzeitig versichern wir Ihnen für die Zukunft, dass wir in unserer kleinen Gesellschaft alle Anstrengungen unternehmen, um in derartigen Fällen schnell und transparent zu informieren und die Versorgung so schnell als möglich wiederaufzunehmen. Sollte Ihnen bei einem Versorgungsausfall ein dadurch bedingter nachweisbarer Schaden verursacht worden sein, so bitten wir hier um einen konkrete Schadensanzeige, um auch mit Hilfe unserer Versicherung in eine Schadensbehebung eintreten zu können.

2.    Wurden bei der Erstinstallation der Fernwärme-Leitungen im Wohngebiet Landwehr Absperrhähne vor den einzelnen Wohngebäuden verbaut?

Nein. In Wärmenetzen werden regelmäßig an technisch sinnvollen Stellen Abschiebeeinrichtungen eingebaut, um in einem Schadensfall den Schaden möglichst schnell eingrenzen zu können. Solche Abschieber sind auch in unserem Leitungsnetz verbaut worden. Der Einbau von Abschiebern vor jeder Hausanschlussleitung ist allerdings weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll.