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Gülle - Informationen zum Aufbringen

Das Aufbringen von Gülle ist mit Ausnahme des Zeitraumes vom 15.11. bis zum 15.01. ganzjährig gestattet.

Nach der Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung) dürfen in der Zeit vom 15.11. - 15.01. Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche oder flüssiger Geflügelkot) grundsätzlich nicht ausgebracht werden. Ausnahmen kann die Untere Wasserbehörde des Kreises Wesel erteilen.

Stickstoffhaltige Düngemittel dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden für diese aufnahmefähig ist. Der Boden ist in keinem Fall aufnahmefähig, wenn er wassergesättigt, tief gefroren oder stark schneebedeckt ist. Verstöße gegen die Düngeverordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar.

Weitere Informationen erhalten Sie im Fachbereich hier im Rathaus.