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Kriegsopferfürsorge

Wenn Sie Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten und diese zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes nicht ausreichen, können Sie sich an den

 

Kreis Wesel
-Der Landrat-,
Reeser Landstr. 31
46384 Wesel

 

wenden.

 

Im dortigen Fachbereich "Soziales" stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen für die Beratung und Bearbeitung der Fragen zur Verfügung.