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Luftkurort

Die Stadt Xanten ist der erste Luftkurort im Regierungsbezirk Düsseldorf. Startschuss für das umfangreiche und mehrjährige Anerkennungsverfahren als Luftkurort war der Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Xanten vom 04. März 2009.

Im Dezember 2010 lag das Gutachten des Deutschen Wetterdienstes zur Luftqualität als eine der Voraussetzungen nach dem Kurortegesetz vor; mit der Fertigstellung der Klimaanalyse im Jahre 2012 wurde die ebenfalls nach dem Kurortegesetz vorgegebene lufthygienische Voraussetzung erfüllt, so dass noch im gleichen Jahr der Einleitungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung eines Kurgebietes gefasst werden konnte.

Nach der am 27. Juni 2013 erfolgten Antragstellung zur Prädikatisierung Xantens als Luftkurort fand am 13. Februar 2014 eine abschließende Bereisung des vorgesehenen Kurgebietes durch die von der Bezirksregierung Düsseldorf eingesetzte Entscheidungskommission statt, deren letztendlich positive Stellungnahme schließlich zum Anerkennungsbescheid vom 07. Juli 2014 führte.

Für die Aufrechterhaltung des Prädikates „Luftkurort" von Xanten schreibt das Kurortegesetz NRW (KURORTEGESETZ, 2007) eine periodische Überprüfung der Luftqualität und des Bioklimas vor. Die Überprüfung erfolgt entsprechend Kurortegesetz § 2, Absatz 5, und unter Beachtung der Vorgaben der „Begriffsbestimmungen/Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe" des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. und des Deutschen Tourismusverbandes e.V. in der 13. Auflage. Somit stand fünf Jahre nach Verleihung des Prädikates eine periodische Überprüfung der Luftqualität an.

Zusammenfassend wird aufgrund der vorliegenden Luftqualitätsbeurteilung und der Erkenntnisse der Ortsbesichtigung festgestellt, dass Xanten die lufthygienischen Anforderungen an das Prädikat „Luftkurort", die in den „Begriffsbestimmungen/Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilquellen und Heilbrunnenbetriebe" des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. und des Deutschen Tourismusverbandes e.V. in der 13. Auflage festgelegt sind, weiterhin erfüllt. Das Gutachten zur Luftqualitätsbeurteilung kann hier eingesehen werden.

Die Prädikatisierung als Luftkurort ist für die Stadt Xanten in seiner Außenwirkung von enormer imagefördernder Bedeutung und wird die Rolle Xantens als überregional bekannter Gastgeberort stärken und weiterhin steigern. Dabei wird Xanten sicherlich nicht der „klassische Kurort“ mit mehrwöchigen  Aufenthalten sein; jedoch sind Kuraufenthalte von bis zu einer Woche als realistisch anzusehen und werden durch attraktive Programme sowie die Pflege und den Ausbau des Kurgebietes angestrebt.


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