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Personenstandsregister (vorm.: Familienbuch)

Familienbuch (bis 2008)

Das Familienbuch war in Deutschland eine Art Register, das im Anschluss an eine Eheschließung zwischen 1. Januar 1958 bis zum 31. Dezember 2008 von dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen wurde, oder für Ehen, die davor geschlossen wurden, auf Wunsch nachträglich, angelegt wurde.

Bei Anlegung des Familienbuchs wurden die Personalien der Ehegatten (Name, Beruf, Ort und Tag der Geburt und der Eheschließung, evtl. Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft), Name und (letzter) Wohnort der Eltern der Ehegatten und die Staatsangehörigkeit der Ehegatten eingetragen.

Das Familienbuch wurde vom Standesbeamten weitergeführt durch den Eintrag von Änderungen (Tod, Scheidung, Namensänderung usw.) und von gemeinsamen Kindern. Bis zum 23. Februar 2007 wurde das Familienbuch bei Umzug an das Standesamt des neuen Wohnsitzes geschickt. Ab dem 24. Februar 2007 war für die Fortführung des Familienbuchs das Standesamt der Eheschließung zuständig.

elektronische Personenstandregister (seit 2009)

Seit dem 1. Januar 2009 wurden die Familienbücher in elektronische Personenstandregister überführt.

Das elektronische Personenstandsregister (§ 3 PStG neu) löst in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 die bisherigen Personenstandsbücher ab. Die Rechtsgrundlage für die Umstellung auf elektronische Register wurde 2006 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz geschaffen. Bis zum 31. Dezember 2013 können die Personenstandsregister übergangsweise aber auch noch auf Papier, jedoch bereits mit dem Inhalt nach dem neuen Gesetz geführt werden.

Kontakt

Frau Schmidt
Sachgebiet: Standesamt
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-254
gabriele.schmidt@xanten.de

Standesamt
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801-772-345