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Rufbereitschaft
Im Bereich der Sicherheit und Ordnung einer Stadtverwaltung gibt es Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden und unverzüglich ereldigt werden müssen. Dies gilt auch für die dienstfreien Zeiten der Verwaltung, etwa nachts oder am Wochenende. Hierzu ist jede kommunale Ordnungsbehörde verpflichtet, einen Notdienst einzurichten. Die Stadt Xanten hält daher eine Rufbereitschaft vor, so dass 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag immer gewährleistet ist, dass die Ordnungsbehörde notwendige Amtshandlungen vornehmen kann.
Eingesetzt wird der Bereitschaftsdienst insbesondere bei folgenden Angelegenheiten:
- Zwangseinweisungen in die Psychiatrie
- Ölunfälle
- Kampfmittelfunde (Granaten, Bomben, Munition)
- Fundtiere
- sonstige Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von besonderer Bedeutung
Dieser Dienst wird im Rahmen der s.g. Rufbereitschaft versehen, dass heißt, dass der / die diensthabende Mitarbeiter/in nach Alarmierung über Mobiltelefon den Dienst von zu Hause aus aufnimmt.
Der Bereitschaftsdienst der Ordnungsbehörde ist über die Polizeidienststelle Xanten zu erreichen: 02801/7142-0.
In eigener Sache:
Seit August 2004 stellt die Stadt Xanten die ordnungsbehördliche Rufbereitschaft auch in der Stadt Kalkar sowie in den Gemeinden Uedem, Weeze und Alpen, seit 2015 auch in der Gemeinde Sonsbeck im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sicher. Dieses System hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und führt somit zu einer erfreulichen Kosteneinsparung bei den beteiligten Kommunen. Zum 01.01.2015 ist diesem Zusammenschluss die Gemeinde Sonsbeck beigetreten.
Insgesamt deckt die Stadt Xanten inzwischen einen Bereich von sechs Städten und Gemeinden mit insgesamt rd. 75.000 Einwohnern und einer Fläche von rd. 416 km² ab.
Für weitere Informationen zum Thema Rufbereitschaft wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung.