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Anmeldepflicht für Osterfeuer

Veröffentlicht am 12.03.2019 (Archivierte Meldung)

Oster- und Brauchtumsfeuer sind wie in vielen anderen Städten auch in Xanten anmeldepflichtig. Die Osterfeuer können per E-Mail unter ordnung@xanten.de oder telefonisch bei Frau Dudnik unter Tel: 02801/772-256 angemeldet werden. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name, Alter (mind. Volljährig), Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der verantwortlichen Person, die das Brauchtumsfeuer durchführen möchte
  • Angabe und Beschreibung des Ortes, wo das Brauchtumsfeuer stattfinden soll
  • Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende), wann das Feuer angezündet werden soll

Darüber hinaus weist die Ordnungsbehörde darauf hin, dass beim Abbrennen von Osterfeuern einige Regeln zu beachten sind:

  • Es darf nur unbehandeltes Holz sowie Strauchschnitt verbrannt werden, welches ausreichend abgetrocknet sein muss
  • Abfall, Reifen, Kunststoffe, Sperrmüll etc. dürfen nicht verbrannt werden
  • Die Feuerstelle darf erst unmittelbar vor dem Anzünden auf- bzw. umgeschichtet werden, um ggf. darin befindlichen Tieren eine Fluchtmöglichkeit zu gewährleisten
  • Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden

Die Ordnungsbehörde wird vor den Festtagen stichprobenartige Kontrollen durchführen, um Verstöße gegen die einschlägigen Regelungen zu verhindern. Nähere Infos zu Art und Umfang, sowie zu weiteren Verhaltensweisen rund um das Thema  Osterfeuer sind unter www.xanten.de/osterfeuer zu finden.

Kontakt

Frau Bramer
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-223
henrike.bramer@xanten.de