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Neue Pressemitteilung

Veröffentlicht am 27.06.2022 (Archivierte Meldung)

Zuschussgewährung aus der Einwohnerpauschale im Jahr 2022

 

Der Bezirksausschuss Xanten hatte beschlossen, dass ab dem Jahr 2015 von den Vereinen als Voraussetzung für die Zuschussgewährung ein Antrag auf finanzielle Unterstützung aus der Einwohnerpauschale zu stellen ist. Dieser Beschluss betrifft nur den Stadtbezirk Xanten-Mitte und nicht die Stadtbezirke Birten, Lüttingen, Marienbaum, Wardt und Vynen/Obermörmter.

Der Bezirksausschuss Xanten wird in seiner Sitzung am 06. September 2022 über die Zuschussgewährung für das Jahr 2022 entscheiden.

Ich bitte die Vereine aus dem Stadtbezirk Xanten, die einen Zuschuss aus der Einwohnerpauschale erhalten möchten, möglichst bis zum 25.07.2022 einen Zuschussantrag an den Bezirksausschuss Xanten zu stellen. Es empfiehlt sich, im Antrag ein konkretes Projekt oder eine Zweckbestimmung sowie die Höhe des dafür beantragten Zuschusses anzugeben.

Weiterhin ist dem Antrag ein Nachweis über die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins beizufügen.

Ein Zuschussantrag kann formlos an folgende Stelle im Rathaus gesandt werden:

Stadtverwaltung Xanten

Sachgebiet Zentrale Dienste

Karthaus 2

46509 Xanten

Email: service@xanten.de

Ich bitte Sie, diese Informationen durch einen Hinweis im redaktionellen Teil an die betroffenen Vereine weiterzugeben.

Xanten, 23.06.2022

gez.:

Thomas Görtz

Bürgermeister