Inhalt

Stichwahl: Vereinzelte Briefwahlunterlagen doppelt versendet

Veröffentlicht am 22.09.2020 (Archivierte Meldung)

Xanten. Beim Versenden der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl um das Landratsamt kam es vergangenen Donnerstag zu einem Fehler. Dieser führte dazu, dass vereinzelte Wählerinnen und Wähler ihre Briefwahlunterlagen doppelt erhielten.

Um alle 5.500 Briefwahlunterlagen rechtzeitig packen und versenden zu können, wurden am vergangenen Donnerstag 25 Bedienstete der Stadt Xanten für einen Vormittag zusammengezogen. Im Vorfeld waren alle 5.500 Wahlscheine mit den Anschriften der BriefwählerInnen in der Druckereizentrale des Rathauses ausgedruckt worden. Unsere Drucker liefen teils mehrere Stunden am Stück durch, damit wir diese riesige und für uns neue Dimension an Briefwahlunterlagen bewältigen konnten.

Zur eigentlichen Wahl am 13. September habe man mehr als vier Wochen Zeit gehabt, um alle Unterlagen nach und nach zu versenden. Nun war man aufgrund von Fristen gezwungen, dieselbe Anzahl an Unterlagen innerhalb von zwei Tagen zu drucken, zu sortieren, zusammenzulegen und zur Post zu geben. Leider kam es während der Druckvorgänge bei einigen Druckern einige Male zu Papierstaus. Diese führten dazu, dass die jeweiligen Wahlscheine, bei deren Druck ein Papierstau entstanden war, nach Behebung des Papierstaus doppelt ausgedruckt wurden.

Doppelte Stimmabgabe ausgeschlossen 

Dem Wahlamt sind bisher 26 Fälle bekannt, bei denen die BriefwählerInnen versehentlich eine doppelte Ausfertigung an Briefwahlunterlagen erhielten. Alle Betroffenen sind hiermit aufgerufen, eine der beiden Ausfertigungen zu vernichten.

Jedem Briefwähler und jeder Briefwählerin ist eine konkrete Wahlscheinnummer zugeordnet. Aufgrund der Papierstau-Fehlermeldungen der Drucker sind die Nummern der doppelten Wahlscheine bekannt, sodass alle nun im Wahlamt eingehenden Wahlbriefe abgeglichen werden können. Sollte es dazu kommen, dass Wahlberechtigte mit doppelten Briefwahlunterlagen auch doppelt ihre Stimme abgeben, wird derjenige Wahlschein gewertet, der zuerst im Wahlamt eingegangen ist. Wo viele Menschen zusammenarbeiten, werden hin und wieder auch Fehler gemacht. Obwohl dieser Fehler äußerst ärgerlich ist, wird er sich in keiner Weise auf das Wahlergebnis auswirken.

Das Wahlamt weist abschließend daraufhin, dass zur Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigung versendet wird. Die Wahlbenachrichtigung von Mitte August behält auch für die Stichwahl ihre Gültigkeit.