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Zuschussgewährung aus der Einwohnerpauschale im Jahr 2019

Veröffentlicht am 04.07.2019 (Archivierte Meldung)

Der Bezirksausschuss Xanten hatte beschlossen, dass ab dem Jahr 2015 von den Vereinen als Voraussetzung für die Zuschussgewährung ein Antrag auf finanzielle Unterstützung aus der Einwohnerpauschale zu stellen ist. Dieser Beschluss betrifft nur den Stadtbezirk Xanten-Mitte und nicht die Stadtbezirke Birten, Lüttingen, Marienbaum, Wardt und Vynen/Obermörmter.

Der Bezirksausschuss Xanten wird in seiner Sitzung am 17. September 2019 über die Zuschussgewährung für das Jahr 2019 entscheiden.

Ich bitte die Vereine aus dem Stadtbezirk Xanten, die einen Zuschuss aus der Einwohnerpauschale erhalten möchten, möglichst bis zum 20.08.2019 einen Zuschussantrag an den Bezirksausschuss Xanten zu stellen. Es empfiehlt sich, im Antrag ein konkretes Projekt oder eine Zweckbestimmung sowie die Höhe des dafür beantragten Zuschusses anzugeben.
Weiterhin ist dem Antrag ein Nachweis über die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins beizufügen.

Ein Zuschussantrag kann formlos an folgende Stelle im Rathaus gesandt werden:

Stadtverwaltung Xanten
Sachgebiet Zentrale Dienste
Karthaus 2
46509 Xanten
Email: service@xanten.de

Kontakt

Herr Görtz
Bürgermeister: Bürgermeister der Stadt Xanten
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-215
thomas.goertz@xanten.de