Nutzungsbedingungen

Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen für Beherbergungsleistungen (GAB


TIX - Tourist Information Xanten GmbH 
Kurfürstenstraße 9 
46509 Xanten 
Amtsgericht Kleve (HRB 7340) 
Geschäftsführer: Thomas Görtz 
Telefon: 02801 772-200 
E-Mail: info@xanten.de 

1.0 Geltungsbereich dieser GAB

1.1 Die Tourist Information Xanten GmbH (in Folgenden: „TIX“) vermittelt Unterkünfte in Hotels, bei Gastgebern von Ferienwohnungen und sonstigen Beherbergungsbetrieben (im Folgenden; „Gastgeber“) entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. 

1.2 TIX ist selbst Gastgeber, soweit hierauf (z.B. in der Unterkunftsbeschreibung) hingewiesen wird. Dies ist z.B. bei folgenden Unterkünften der Fall: Klever Tor, Mitteltor, Pesthäuschen, Türmchen am Westwall. 

1.3 Soweit TIX die Vertragsverhältnisse nur vermittelt, entstehen die Verträge direkt zwischen dem jeweiligen Gastgeber und dem Aufraggeber. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit sie wirksam einbezogen wurden und nicht ausdrücklich abweichendes geregelt wurde, Inhalt des Beherbergungsvertrages zwischen dem jeweiligen Gastgeber und dem Auftraggeber. 

1.4 Soweit der jeweilige Gastgeber abweichende Vertragsbedingungen verwendet und diese in das Vertragsverhältnis wirksam einbezogen werden, gelten diese vorrangig. 

2.0 Vertragsschluss / Vertragsinhalt

2.1 Mit einem Buchungsauftrag bietet der Auftraggeber dem Gastgeber den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Auftraggeber handelt nicht in Vertretung der Gäste, sondern im eigenen Namen und somit als Vertragspartner, soweit ein Handeln im fremden Namen nicht ausdrücklich erklärt wird oder sich dieses aus den Umständen ergibt. Bei Buchungen für Unternehmen, Reisebüros, Reiseveranstalter, Vereine, Volkshochschulen, Schulen, Schulklassen oder ähnlichen Strukturen wird vermutet, dass der Auftraggeber als Vertreter dieser Institutionen bzw. deren Rechtsträger auftritt und somit die jeweilige Institution Vertragspartner wird, soweit er nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt oder sich eindeutig aus den Umständen etwas anders ergibt. 

2.2 Der Vertrag kommt mit einer Buchungsbestätigung durch TIX zustande. Die Bestätigung kann auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) erfolgen. Mit dem Vertragsschluss ist der Gastgeber verbindlich zur Beherbergung und der Vertragspartner zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (garantierte Buchung). 

2.3 Vertragsinhalt ist die Leistungsbeschreibung von TIX, die in der jeweils aktuellen Broschüre von TIX abgedruckt ist oder auf der Website von TIX veröffentlicht wurde, auf dies sich der Kunde bei seinem Buchungsauftrag bezieht. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der TIX oder dem Gastgeber herausgegeben wurden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vertragspartner zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden. 

2.4 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Vertragspartners vom Inhalt des Angebots ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit mit der Annahmeerklärung auf die Änderung hingewiesen wurde und der Kunde innerhalb von 10 Tagen die Annahme durch konkludente (z.B. durch Anzahlung) oder ausdrückliche Erklärung (gegenüber dem Gastgeber oder TIX) erklärt. 

2.5 Bei einem Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt ergänzend folgendes: 

2.5.1 Dem Auftraggeber wird der Ablauf des Buchungsvorgangs in der entsprechenden Anwendung erläutert. 

2.5.2 Dem Auftraggeber steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. 

2.5.3 Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. 

2.5.4 Soweit der Vertragstext vom Veranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. 

2.5.5 Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. 

2.5.6 Der Auftraggeber erhält unverzüglich auf elektronischem Weg eine Eingangsbestätigung, soweit nicht ebenfalls unverzüglich eine ausdrückliche Buchungsbestätigung erfolgt. Eine isolierte Eingangsbestätigung stellt keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Vertrages. 

2.5.7 Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Auftraggeber am Bildschirm zu Stande, ohne dass es Eingangsbestätigung des Buchungsauftrags bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Auftraggeber diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Der Zugang einer solchen zusätzlichen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages. 

3.0 Rücktritt / Stornierung / Nichtanreise (No-Show)

3.1 Der Auftraggeber kann jederzeit durch formlose Erklärung gegenüber dem Gastgeber von dem Beherbergungsvertrag zurücktreten. TIX teilt die Kontaktdaten des Gastgerbers mit der Buchungsbestätigung mit. 

3.2 Der Vertragspartner schuldet dem Gastgeber im Fall des Rücktritts durch den Vertragspartner oder der Nichtanreise des Gastes aber eine angemessene Vergütung, wenn nicht aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Gastgebers ein wichtiger Grund hierfür vorlag oder zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung feststeht, dass der Gastgeber die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann. 

3.2.1 Soweit TIX selbst der Gastgeber ist, gilt als angemessene Vergütung folgendes als vereinbart: 

Der Auftraggeber 

  • schuldet keine Vergütung, wenn er bis zum Ablauf des 30. Tages vor der Ankunft von dem Beherbergungsvertrag zurücktritt;
  • schuldet eine Vergütung in Höhe von 40% des vereinbarten Preises, wenn der zwischen dem 29. Tag und dem 14. Tage vor Ankunft zurücktritt;
  • schuldet eine Vergütung in Höhe von 60 % des vereinbarten Preises, wenn er zwischen dem 13. Tag vor der Ankunft und dem Ankunftstag zurücktritt oder bei Nichterscheinen. 

3.2.2 In den Fällen, in denen 3.2.1 nicht eingreift und nicht ausdrückliche etwas anders vereinbart wird gilt bezüglich der angemessenen Vergütung folgendes: 

Unter Berücksichtigung von pauschalierten ersparten Aufwendungen wird als angemessene Vergütung folgender Anteil des vereinbarte Preises bestimmt: 

  • bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%;
  • Bei Übernachtung/Frühstück 80%; -      bei Halbpension 70%; -  bei Vollpension 60%. 

Diese angemessene Vergütung reduziert sich zusätzlich um den Erlös, den der Gastgeber durch anderweitige Verwertungen (z.B. erneute Vermietung in demselben Zeitraum) erhält. 

3.2.3 Unter dem „vereinbarten Preis“ im Sinne von Ziffern 3.2.1 und 3.2.2 ist der Preis zu verstehen, der für die gebuchte Unterkunftsleistungen über die gesamte Aufenthaltsdauer einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe vereinbart wurde. 

3.3 Dem Vertragspartner bleibt es in jedem Fall ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass dessen ersparten Aufwendungen höher sind als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Vertragspartner nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag an den Gastgeber zu bezahlen. 

3.4 Wenn der Gast am Ankunftstag bis 17 Uhr nicht beim Beherbergungsbetrieb eingetroffen ist und eine spätere Ankunftszeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, wird dies als Nichteintreffen und Rücktrittserklärung gewertet. Der Gastgeber darf die Unterkunft in diesem Fall neu vergeben. Es wird daher im Fall einer möglichen Verspätung dringend dazu geraten, rechtzeitig vorher mit dem Gastgeber in Kontakt zu treten. 

3.5 Ist der Auftraggeber mit einer vereinbarten Vorauszahlung im Verzug, so kann der Gastgeber, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung den Rücktritt vom Vertrag erklären. Vorstehende Ziffern 3.2 bis 3.3 gelten entsprechend. 

3.6 Jedem Gastgeber steht es frei im Fall des Rücktritts kulanzweise auf die vereinbarte Vergütung zu verzichten bzw. diese weiter zu reduzieren. 

4.0 Preise, Anzahlung, Zahlungsbedingungen

4.1 Die von TIX angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten und steuern ein, soweit nicht ausdrücklich etwas anders angegeben ist. 

4.2 Der gesamte vereinbarte Preis für den Aufenthalt, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage der Abreise zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. 

4.3 Der Gastgeber kann eine Anzahlung oder eine vollständige Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung verlangen, soweit dies (z.B. in den Gastaufnahmebedingungen des Gastgebers oder mit der Unterkunftsbeschreibung) vereinbart wurde. 

4.4 Soweit TIX selbst Gastgeber ist, sind folgende Vorauszahlungen zu leisten: 

- 25% des vereinbarten Gesamtpreises unmittelbar nach der Buchungsbestätigung; 
- die Restzahlung ist 21 Tage vor Anreise zu leisten. 

4.5 Zwischen dem Gastgeber und dem Vertragspartner können in gesetzlich zulässiger Weise bestimmte Zahlungsmittel vereinbart werden (z.B. mit wirksam vereinbarten Geschäftsbedingungen des Gastgebers oder mit der Leistungsbeschreibung). 

4.6 Soweit der Vertragspartner bzw. der Gast oder der Auftraggeber Kreditkartendaten für die Zahlung angeben, ist der Gastgeber im Fall der nicht vollständigen Bezahlung fälliger Forderungen berechtigt, die Kreditkarte mit den entsprechenden Beträgen zu belasten. 

5.0 Mängel / Schäden / Beanstandungen

Schäden des Gastes und Mängel der Leistungserbringung sind unverzüglich während des Aufenthaltes dem Gastgeber anzuzeigen. Wird eine solche Anzeige unterlassen, so bestehen keine Mängelansprüche, es sei denn, dass der Gastgeber den Mangel bzw. die Gefahr kennt oder fahrlässig nicht kennt. Eine Anzeige gegenüber TIX entbindet den Gast nicht von der Verpflichtung, die Beanstandung unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen, soweit TIX nicht selbst der Gastgeber ist. 

6.0 Haftung

6.1 Soweit TIX nicht selbst der Gastgeber ist, bietet TIX die vermittelten Leistungen nicht im eigenen Namen an, sondern ist lediglich Vermittler. TIX haftet in diesem Fall nicht für Art, Umfang und Qualität der Leistungserbringung durch den Gastgeber sowie die durch diesen verursachten Mängel oder Schäden. Hiervon unberührt bleibt die schuldhafte Verletzung von Vermittlerpflichten. Bei der bloßen Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet TIX nur für die richtige Auswahl der Informationsquellen und die richtige Weitergabe an den Kunden, nicht jedoch für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen, soweit nicht ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. 

6.2 Der Gastgeber haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen. Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers stehen eigenen Pflichtverletzungen des Gastgebers gleich. 

6.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Gastgebers ausgeschlossen, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend gehaftet wird oder es sich um die Verletzung von Pflichten handelt deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (so genannte Kardinalspflichten). 

6.4 Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bleibt durch diese Regelung unberührt. 

6.5 Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 

7.0 Verjährung

7.1 Vertragliche Ansprüche des Vertragspartners gegenüber dem Gastgeber und TIX, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. 

7.2 Alle sonstigen vertraglichen Ansprüche des Vertragspartners verjähren in einem Jahr. 

7.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

7.4 Die Verjährungsfrist kann gemäß §§ 203 ff. BGB (z.B. durch Verhandlung oder Rechtsverfolgung) gehemmt werden. 

8.0 Rechtswahl

Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag mit dem Gastgeber und einem etwaigen Vermittlungsleistungen mit TIX gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen oder nicht abdingbare Abkommen entgegenstehen. 

Allgemeine Reisebedingungen für die Reiseangebote der Tourist Information Xanten (ARB

Sehr geehrter Gast, wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie - nachstehend „der Kunde“ genannt - mit der Tourist Information Xanten GmbH, nachstehend „TIX“ genannt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote von TIX.

1. Vertragsschluss

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Kunde TIX den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage seines Angebots sind die Reisebeschreibung, diese Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Katalog, Gastgeberverzeichnis, Internet), soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2 Im Falle einer elektronischen Übermittlung der Reiseanmeldung durch den Kunden wird TIX unverzüglich den Eingang der Reiseanmeldung auf elektronischem Weg bestätigen, soweit nicht ebenfalls unverzüglich eine ausdrückliche Buchungsbestätigung erfolgt. Eine isolierte Eingangsbestätigung stellt keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages.

1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch TIX an den Kunden zustande.  Die Buchungsbestätigung erfolgt auf einemdauerhaften Datenträger. Der Kunde hat Anspruch auf eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrags in Papierform, wenn der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Vertragsschließenden erfolgte oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte (§ 312 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

1.4 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von TIX vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von TIX vor, an das TIX für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit TIX bezüglich des neuen Angebotesauf die Änderung hingewiesen und seine vorvertragliche Informationspflicht erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist TIX die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

1.5 Der Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Zahlungsmodalitäten / Reiseunterlagen / Insolvenzversicherung

2.1 Nach Vertragsschluss, ist sofort eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Reisepreises, mindestens jedoch 50,00 Euro.

2.2 Die Restzahlung ist 3 Wochen vor Reisebeginn fällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

2.3 Die Zahlung können per Banküberweisung auf das Konto von TIX (IBAN: DE23 3545 0000 1150 0448 48 BIC: WELADED1MOR oder in der Touristeninformation von TIX, Kurfürstenstr. 9, 46509 Xanten mit EC-Karte oder bar erfolgen.

2.4 Reiseunterlagen insbesondere notwendige Buchungsbelege, Gutscheine, Beförderungsausweise und Eintrittskarten werden dem Kunden rechtzeitig vor Reisebeginn aber erst nach Zahlungseingang übermittelt.

2.5 Zahlungen auf den Reisepreis (auch Anzahlungen) müssen erst geleistet werden, wenn ein wirksamer Insolvenzschutz besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. TIX hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel.: + 49(0)40/ 53799360 abgeschlossen. Abweichend von Satz 1 entfällt die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins, falls vertraglichen Leistungen keine Rückbeförderung beinhalten und vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis erst nach Reiseende zu bezahlen ist.

2.6. Ist die TIX zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, so ist die TIX berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisegast mit einer angemessenen Entschädigung gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten.

3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

3.1. Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird ihm empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter oder dem vermittelnden Reisebüro.

3.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Der Veranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Veranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

3.2 Die angemessene Entschädigung wird im Wege einer Pauschale geltend gemacht. Berücksichtigt werden dabei der Zeitraum zwischen Zugang der Rücktrittserklärung und dem vereinbarten Reisebeginn, die Reiseart, der jeweilige Bestimmungsort sowie die erwarteten Ersparnisse von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen.

3.3 Die pauschalierte Entschädigung beträgt:

a) von Vertragsunterzeichnung bis 31 Werktage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises, mindestens jedoch 50,- Euro,
b) 30 bis 15 Werktage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises,
c) 14 bis 4 Werktage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises,
d) 3 bis 1 Werktag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
e) Bei Nicht-Anreise 100% des Reisepreises

Wenn eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart ist, können Teilstornierungen einzelner Personen bis zu 3 Tage vor Reisebeginn kostenlos stornieren, soweit hierdurch die Mindestteilnehmerzahl nicht unterschritten wird; danach betragen die Stornokosten 80% des Reisepreises. Etwaige vereinbarte Kosten für Eintrittskarten für Veranstaltungen oder Sehenswürdigkeiten werden bei der Berechnung der Entschädigung nicht dem Reisepreis hinzugerechnet. Diese sind stets zusätzlich in voller Höhe zu bezahlen.

3.4 Macht TIX eine pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 4.3 geltend, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, TIX die Entstehung eines geringeren oder gar keines Schadens nachzuweisen. TIX behält sich vor, anstelle der Pauschalen in Ziffer 4.3 eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit TIX nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TIX verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

3.5 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bzw. einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod wird empfohlen.

4. Leistungsänderungen

4.1 Mit Ausnahme von Preiserhöhungen sind TIX vor Reisebeginn einseitige Änderungen der Vertragsbedingungen des Pauschalreisevertrages gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 TIX ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von TIX zugleich mit Mitteilung der Änderung bestimmten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, sofern TIX eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von TIX zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber TIX reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer ihm angebotenen Ersatzreise verlangen oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber TIX nicht oder nicht innerhalb der bestimmten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung nach Ziff. 4.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

4.4 Führen die Änderungen oder die Ersatzreise im Vergleich zur ursprünglich gebuchten Reise zu einer Qualitätsminderung oder zu einer Senkung der Kosten bei TIX, so besteht Anspruch auf angemessene Preisminderung.

5. Umbuchung / Vertragsübertragung

5.1 Nach Vertragsunterzeichnung kann der Kunde hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) wünschen. TIX ist zur Vornahme derartiger Umbuchungen nicht verpflichtet. Wenn TIX zustimmt und die Umbuchung bestätigt kann TIX ein Umbuchungsentgelt in Höhe von EUR 25,- erheben.

5.2 Der Kunde kann gemäß § 651e BGB durch rechtzeitige Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger von TIX verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemäß § 651e BGB als Gesamtschuldner. 

6. Obliegenheiten des Reisenden/Kunden, (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist)

6.1 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit TIX infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, obwohl dies sonst möglich ist und TIX dazu auch bereit gewesen wäre, kann der Reisende für das dadurch verursachte Fortdauern des Mangels weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich TIX (Kurfürstenstr. 9, 46509 Xanten, Tel.: 02801 / 772 200, Fax: 02801 / 772 198, info@xanten.de) zur Kenntnis zu geben. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über welchen er die Reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Eine Mitteilung an einen Leistungspartner (z.B. im Hotel oder auf einer Veranstaltung) ist nicht ausreichend.

6.2 Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, gemäß § 651l BGB kündigen, hat er TIX zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von TIX verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

7. Haftung

7.1 Die vertragliche Haftung von TIX, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder TIX für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

7.2 TIX haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden oder für Leistungen, die der Kunde im Zielgebiet bei der Reiseleitung oder bei Leistungsträgern der Beklagten bucht (z.B. Ausflüge, Mietwagen, Ausstellungen usw.), für deren Ausführung jedoch erkennbar der betreffende Leistungsträger, ein Dritter oder ein anderes benanntes Unternehmen als verantwortlicher Leistungserbringer auftritt. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. TIX haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist. 

8. Rücktritt / Kündigung durch TIX

8.1 TIX kann, wenn eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart ist, beim Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl, innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist, jedoch spätestens

a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen,

vom Vertrag zurücktreten.

8.2 TIX kann auch vom Reisevertrag zurücktreten, wenn TIX aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat TIX den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

8.3 Im Falle eines Rücktritts gemäß vorstehender Ziffern 8.1 und 8.2 erhält der Kunde den bezahlten Reisepreis unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach dem Rücktritt.

8.4 Leistet der Kunde den Reisepreis ganz oder teilweise trotz angemessener Nachfristsetzung nicht, kann TIX von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten und daneben eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der Ziff. 3.3 bis 3.4 dieser Bedingungen verlangen.

8.5 TIX kann den Reisevertrag auch nach Reisebeginn aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält, so dass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Eine Abmahnung im Sinne von Satz 2 ist für den Veranstalter entbehrlich, wenn der Kunde in besonders grober Weise die Reise stört. Das ist insbesondere bei Begehung von Straftaten gegenüber Mitarbeitern des Veranstalters, gegenüber Leistungsträgern oder ihren Mitarbeitern sowie gegenüber anderen Reisegästen der Fall. Dem Veranstalter steht im Fall der Kündigung der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt. 

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

9.1 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der TIX zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.

9.2 TIX wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurückbezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an TIX zurückerstattet worden sind. 

10. Datenschutz

Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung der gültigen Datenschutzgesetze aufgenommen, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe von Kundendaten erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung der Reise oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Maßnahmen erforderlich ist. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung. 

11. Verbraucherstreitbeilegung

TIX weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass TIX nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Streitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für TIX verpflichtend würde, informiert TIX den Kunden hierüber in geeigneter Form. TIX weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online Streitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

Reiseveranstalter

Reiseveranstalter ist:

TIX - Tourist Information Xanten GmbH 
Kurfürstenstraße 9 
46509 Xanten 
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Geschäftsführer: Thomas Görtz 
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