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Bebauungspläne der Stadt Xanten

Bei einem Bebauungsplan handelt es sich um eine städtische Satzung, in der unter anderem die Bebauung und Nutzung von Grundstücken geregelt werden. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung in einem festgelegten Geltungsbereich. Im Baugesetzbuch (BauGB) ist geregelt, was Inhalt eines Bebauungsplans sein kann.

Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt in der Entscheidung des Rates der Stadt Xanten (Planungshoheit). Laut Baugesetzbuch sollen Bebauungspläne aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." (§ 1 Abs. 3 BauGB). Es kann somit gegenüber der Stadt kein Anspruch auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt werden. Ebenso ist es nicht erforderlich für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne zu erstellen.

Ein Bebauungsplan und auch Änderungen von Bebauungsplänen werden vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Xanten bekanntgemacht. Hierdurch wird er für jedermann rechtsverbindlich und dient als Rechtsgrundlage für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Damit bestimmen die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken des Grundeigentums.

Zu jedem Bebauungsplan gehören die eigentliche Planzeichnung, die auch textliche Festsetzungen umfassen kann sowie eine Begründung. In der Begründung werden unter anderem die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert. Der Bebauungsplan und seine Bestandteile können von jedermann eingesehen werden.

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Hinweis:

Die hier aufgeführten Bebauungspläne dienen weiterhin lediglich zu Informationszwecken. Planungsrechtliche Auskünfte können lediglich nach den Originalplänen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege der Stadt Xanten erfolgen.

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