Bürgerantrag (Anregungen und Beschwerden)

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. 

Es gelten die entsprechenden Regelungen gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Xanten (Ortsrecht).

Formulare

Rechtsgrundlagen

Fristen

spätestens 21 Tage vor dem jeweiligen  Sitzungstag