Inhalt

Kommunalwahl September 2020

Stichwahlergebnis 2020

Den Link zur Wahlergebnispräsentation finden Sie hier:

Kommunalwahlergebnis 2020

Den Link zur Wahlergebnispräsentation finden Sie hier für die:

 

Aufruf des Wahlamts zu nicht erhaltenen Briefwahlunterlagen

Stand: 09.09.2020: In den letzten Tagen kam es vereinzelt zu Fällen, in denen Briefwahlunterlagen (Wahlscheine) bisher nicht oder erst lange nach Beantragung zugestellt wurden. Trotz der immensen Anzahl von mittlerweile 5.500 Briefwahlen hat das Wahlamt alle Wahlscheine spätestens am dritten Tag nach Beantragung zur Post gegeben. Leider ist es in bisher ca. 30 Fällen dazu gekommen, dass die Unterlagen erst rund drei Wochen nach Verschickung zugestellt wurden.

Der Postzusteller, der beauftragt wurde, hatte größere Probleme damit, die große Masse zu bewältigen. Das Wahlamt ist daher Anfang September zur Deutschen Post AG gewechselt, um die rechtzeitige Zustellung gewährleisten zu können. Das Problem betrifft leider auch andere Kommunen.

WählerInnen, die die Briefwahl und den Wahlschein beantragt, ihre Unterlagen jedoch bis Freitag nicht erhalten haben, sollten sich umgehend ans Wahlamt wenden. Bis Samstag, 12.09.2020, 12:00 Uhr (gesetzliche Frist), können für nicht zugegangene Wahlunterlagen Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Sofern die Unterlagen trotz Antrag nicht zugestellt wurden, ist es nicht möglich, sein Wahlrecht am 13.09.2020 im Wahllokal auszuüben. Hierfür würde nämlich der Wahlschein benötigt.

Wer also die Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat und sich bis Samstagmittag nicht beim Wahlamt meldet, hat sein Wahlrecht verwirkt.

Wer und was wird am 13.09.2020 gewählt?

Bei der Kommunalwahl können Sie insgesamt fünf Stimmen abgeben:

Kreis Wesel:
1. der Landrat bzw. die Landrätin des Kreises Wesel
2. der Kreistag des Kreises Wesel

Stadt Xanten:
3. der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin der Stadt Xanten
4. Der Stadtrat der Stadt Xanten

Ruhrgebiet:
5. Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr („Ruhrparlament“)

Allgemeine Informationen zum Ablauf der Kommunalwahl

1. Wahlbenachrichtigung:

Ab Montag (10.08.2020) werden an alle Wahlberechtigten zentral die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Die Wahlbenachrichtigung enthält Informationen darüber, dass und wie die Wahl durchgeführt wird und in welchem Wahllokal Sie ihre Stimme abgeben können.

2. Wahlschein:

Sofern Sie Ihre Stimme nicht am Wahltag im Wahllokal abgeben können oder möchten und sich damit also für die Briefwahl oder für eine Stimmabgabe im Rathaus entscheiden, benötigen Sie für Ihre Stimmabgabe einen Wahlschein. Der Wahlschein beinhaltet alle notwendigen Unterlagen (inkl. der fünf Stimmzettel). Der Wahlschein muss beantragt werden; nähere Informationen darüber finden Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung. Folgende Beantragungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

·         Persönlich im Rathaus zu den u.a. Öffnungszeiten
·         postalisch

 

2.1 Briefwahl:

Sofern Sie ihre Stimme per Briefwahl abgeben wollen, benötigen Sie dazu einen Wahlschein. Diesen können Sie beantragen, sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung vorliegt. Nachdem der Wahlschein beantragt wurde, werden Ihnen die notwendigen Wahlunterlagen (inkl. der fünf Stimmzettel) postalisch zugeschickt.

2.2 Stimmabgabe im Rathaus:

Die Stimmabgabe vor Ort im Rathaus ist ab dem 17.08.2020 zu den u.a. Öffnungszeiten möglich. Kommen Sie hierzu einfach ins Rathaus. Eine vorherige Beantragung des Wahlscheins ist in diesem Fall nicht nötig. Der Wahlschein wird Ihnen vor Ort ausgehändigt und direkt im Anschluss können Sie Ihre Stimmen abgeben.

3. Urnenwahl am Wahltag:

Sofern Sie Ihre Stimme am Wahltag im Wahllokal abgeben wollen (Urnenwahl), benötigen Sie keinen Wahlschein und keine weiteren Unterlagen, sondern können einfach in Ihr Wahllokal gehen. Sie müssen ins Wahllokal jedoch Ihren Personalausweis mitbringen. Zudem sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung dabeihaben.

Sofern Sie einen Wahlschein beantragt haben, sich aber dann doch für eine Stimmabgabe am Wahltag im Wahllokal entscheiden, müssen sie den Wahlschein ins Wahllokal mitbringen.

4. Sondersituation im Wahlbezirk 16 (Marienbaum)

Aufgrund des tragischen Todes des Ratskandidaten der Bürgerbasis Xanten (BBX) im Wahlbezirk 16 (Marienbaum), Peter Reichel, musste das Wahlgeschäft im Wahlbezirk 16 vorerst eingestellt werden.

Da die BBX einen neuen Kandidaten benannt hat, wird der Wahltermin (13.09.2020) im Wahlbezirk 16 nicht verschoben. Formal handelt es sich zwar nun um eine sogenannte „Nachwahl“; diese findet jedoch am gleichen, bislang vorgesehenen Termin der Kommunalwahl statt.

Briefwahl: Alle bisher an die WählerInnen verschickten Wahlscheine und alle bisher von den WählerInnen ins Rathaus zurück geschickte Briefwahlen sind ungültig. Sobald die aktualisierten Wahlunterlagen (insb. Stimmzettel) vorliegen, werden diese automatisch an die WählerInnen versandt. Ein erneuter Antrag auf einen Wahlschein ist nicht nötig. Bereits beantragte, aber noch nicht an die WählerInnen versandte Wahlscheine werden zurück gehalten, bis die aktualisierten Wahlunterlagen vorliegen.

Stimmabgabe im Rathaus: Die Stimmabgabe im Rathaus ist aktuell für den Wahlbezirk 16 nicht möglich. Alle bisher im Rathaus abgegebenen Stimmen aus dem Wahlbezirk 16 sind ungültig. Die hiervon betroffenen WählerInnen erhalten automatisch einen Wahlschein per Post, sodass sie an der Briefwahl teilnehmen oder erneut ihre Stimme im Rathausabgeben können.

Die aktualisierten Wahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 27.08.2020 verschickt werden.'

Wahllokalfinder

Den Weg zu Ihrem Wahllokal inklusive der Ausweisung von alternativen barrierefreien Wahllokalen finden Sie hier. Zudem enthält Ihre Wahlbenachrichtigung Informationen darüber, wo sich Ihr Wahllokal befindet.

 

Barrierefreie Kommunalwahl

1. Menschen mit Gehbehinderung

Alle Wahllokale von Wahlbezirk 1 bis 16 sind ebenerdig sowie baulich barrierefrei zugänglich. Sofern Stufentreppen vorhanden sind, sind diese durch Aufzüge oder Rampen ergänzt.

 

2. Menschen mit Sehbehinderung

Gemeinsam mit Sehbehindertenvereinen haben die Kommunen in NRW für die Kommunalwahl Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, sodass sie ihre Stimmen selbstständig und alleine abgeben können.

Sehbehinderte Menschen, die die Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, erhalten auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket, das eine CD und eine Wahlschablone enthält. Die Schablone ermöglicht es durch aufgedruckte Nummern, den richtigen Bereich des Wahlzettels zu finden, an dem die sehbehinderten WählerInnen ihr Kreuz machen wollen. Welche Kandidaten sich jeweils hinter welchen Nummern befinden, erklärt dann ein akustischer Stimmzettel, der kostenlos übers Telefon angehört werden kann. Hierzu hat die Stadt Xanten für jeden Wahlbezirk 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen alle KandidatInnen des Wahlbezirks von einer Computerstimme vorgelesen werden. Wie genau das im Detail funktioniert, wird auf der CD erklärt, die zum Wahlhilfepaket dazu gehört.

Die Wahlhilfepakete können alle Xantener Wahlberechtigten kostenlos beim Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein unter 02159-96550 oder info@bsv-nordrhein.debestellen.

Die Wahlbezirks-spezifischen 0800er-Nummern können bei Angabe der Xantener Postleitzahl unter der Telefonnummer 0231-550 330 3 37 36 abgefragt werden. Sie lauten:

WBZ 01 - 0800 0009 671 8506

WBZ 02 - 0800 0009 671 8514

WBZ 03 - 0800 0009 671 8515

WBZ 04 - 0800 0009 671 8516

WBZ 05 - 0800 0009 671 8517

WBZ 06 - 0800 0009 671 8518

WBZ 07 - 0800 0009 671 8519

WBZ 08 - 0800 0009 671 8520

WBZ 09 - 0800 0009 671 8521

WBZ 10 - 0800 0009 671 8507

WBZ 11 - 0800 0009 671 8508

WBZ 12 - 0800 0009 671 8509

WBZ 13 - 0800 0009 671 8510

WBZ 14 - 0800 0009 671 8511

WBZ 15 - 0800 0009 671 8512

WBZ 16 - 0800 0009 671 8513

 

3. Einfache Sprache

Einen Erklärfilm zur Kommunalwahl in einfacher Sprache finden Sie hier:

https://www.youtube.com/watch?v=OenoYckPwSw

 

4. Menschen mit geschädigtem Gehör

Wer wird gewählt? Wer darf wählen? Was ist die Stichwahl? Einige kurze Erklärclips zur Kommunalwahl sowie den Erklärfilm in einfacher Sprache finden Sie hier in Deutscher Gebärdensprache:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLu4ubxu-8KbzHsVgOGreby72y235mDkK7

 

5. Weitere Informationen

Internetauftritt Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben NRW: www.ksl-nrw.de

Internetauftritt Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen: www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei

 

Öffnungszeiten im Rathaus:

Stimmabgabe:
Ihre Stimme können Sie zu folgenden Zeiten im Rathaus abgeben:
Mo. - Fr.: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Abgabe des Antrags auf einen Wahlschein:
Ihren Antrag auf einen Wahlschein können Sie zu folgenden Zeiten im Rathaus abgeben:
Mo. - Fr.: 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

Wartezeiten im Rathaus:
Das Wahlamt rechnet damit, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu einem stark erhöhten Aufkommen an Wahlscheinanträgen kommen wird. Insofern wird empfohlen, die Wahlscheine postalisch oder online zu beantragen. Bei einer persönlichen Beantragung des Wahlscheins im Rathaus und/oder bei einer Stimmabgabe im Rathaus kann es zu langen Wartezeiten kommen.

Infektionsschutzmaßnahmen in den Wahllokalen

Das Wahlamt der Stadt Xanten weist mit Blick auf die Corona-Pandemie ausdrücklich darauf hin, dass die Durchführung der Kommunalwahlen mit besonderen Infektionsschutzmaßnahmen verbunden ist. So werden beispielsweise alle Wahlräume mit Spuckschutzwänden, mit ausreichend Desinfektionsmitteln sowie mit ausreichend Mund-Nase-Bedeckungen für die Wahlvorstände und alle WählerInnen ausgestattet. Gerade angesichts der hohen Bedeutung demokratischer Wahlen werden die Hygiene- und Infektionsschutzstandards in besonderem Maße beachtet.

Kandidaten in der Stadt Xanten:

Zur Wahl des Stadtrats der Stadt Xanten treten folgende Parteien und Wählergruppen an:

1.     CDU          (Christlich Demokratische Union)
2.     SPD           (Sozialdemokratische Partei Deutschlands)
3.     FBI             (Freie Bürgerinitiative Xanten)
4.     Grüne        (Bündnis 90/ Die Grünen)
5.     BBX           (Bürgerbasis Xanten)
6.     Linke          (Die Linke)
7.     FDP           (Freie Demokratische Partei)
8.     FOX           (Forum Xanten)
9.     SKU           (Sozial-konservative Umweltpartei)

Zur Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin der Stadt Xanten treten an:

1.     Thomas Görtz         CDU
2.     Olaf Finke               SPD
3.     Valerie Petit            FBI
4.     Rainer Groß           Selbstbewerber
5.     Andreas Luschgy    Selberbewerber
6.     Stella Werner          FOX

Arbeiten als Wahlhelfer/-in

Sie haben Interesse, aktiv die Wahl mitzugestalten? Dann wirken Sie aktiv als Wahlhelfer/-in in den Wahllokalen mit! Wie das genau geht, erfahren Sie bei der Stadt Xanten. Informationen erteilt Ihnen Herr Scholten vom Wahlamt der Stadt. Bei Interesse können Sie sich dort formlos melden!

 

Direktlink zu dieser Seite: https://www.xanten.de/kommunalwahl

Kommunalwahlergebnis 2009 und 2014

Die Wahlergebnisse der Bürgermeister-, Rats-, Landrats-, und Kreistagswahl aus dem Jahr 2014 finden Sie auf dieser Seite.

Alle Ergebnisse der Kommunalwahl 2014 finden Sie auf den  Seiten des LDS und in der Wahlergebnispräsentation.

Eine Übersicht über alle Ergebnisse seit 1946 finden Sie ebenfalls auf den  Seiten des LDS.

Technische Voraussetzungen und Empfehlungen:

Zur Anzeige der Ergebnisseiten muss die Javascript-Funktion Ihres Browsers aktiviert sein.

Der grafische Teil der Wahlpräsentation ist mit SVG-Grafiken realisiert. Zur Ansicht benötigen Sie einen SVG-fähigen Browser. Sie haben einen SVG-fähigen Browser, wenn Sie auf der Seite der Wahlergbnispräsentation das WEP-Logo sehen können.
Bei neueren Browsern, z.B. Firefox ab der Version 1.5, ist das erforderliche Plug-In bereits integriert.
Im anderen Fällen müssen Sie einen SVG-Viewer als Plugin für Ihren Browser nachinstallieren. Zum Download eines SVG-Viewers für Ihren Browser klicken Sie bitte Pfeil - Verlinkung folgt hier.

Kontakt

Herr Scholten
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-274
phillip.scholten@xanten.de