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Korruptionsbekämpfung

Informationen zum Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG)

Veröffentlichungspflicht nach § 17 KorruptionsbG

Am 01.03.2005 ist das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz (GV NRW 2005 S. 8/SGV NRW 20020) in Kraft getreten. Aus § 17 in Verbindung mit § 1 KorruptionsbG ergibt sich für den Bürgermeister sowie für die Mitglieder in den Gremien der Stadt Xanten einschl. der Verbände (Verbandsvorsteher und Mitglieder der Verbandsversammlungen) Zweckverband "Grunderwerb Colonia Ulpia Traiana", Schulverband "Realschule Xanten" und Schulverband "Förderschule Xanten-Alpen-Sonsbeck" die Verpflichtung, schriftlich Auskunft über folgende Tätigkeiten und Funktionen zu geben:

  • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  • die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Absätze 1 und 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  • die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Eine Übersicht der Nebeneinkünfte des Bürgermeisters der Stadt Xanten finden Sie hier.

Die von den Mitgliedern der Gremien der Stadt Xanten sowie der Verbände beantworteten Fragebögen liegen im Rathaus der Stadt Xanten während der Öffnungszeiten der Verwaltung für jede Interessierte bzw. jeden Interessierten zur Einsichtnahme aus. Ansprechpartner ist der Fachbereich Service.


Der Bürgermeister und Verbandsvorsteher

Kontakt

Frau Buchwald
Stabsstelle: Rechnungsprüfung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-298
isabella.buchwald@xanten.de