Inhalt
Feuerschutz
Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtung. Dies erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuregelung des Brandschutzes, der HIlfeleistung und des Katastophenschutzes (BHKG) als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.
Unterstützung, etwa durch die Vorhaltung einer Kreisleitstelle oder etwaiger Sonderfahrzeuge, leistet der Kreis Wesel.
Der Kreis hat die Aufsicht über die örtlichen Feuerwehren. Hierbei und bei seinen weiteren Aufgaben wird er durch den vom Kreistag ernannten Kreisbrandmeister und seine beiden Stellvertreter unterstützt.
Ziel und Aufgabe der Feuerwehr ist es, vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten bei
1. Brandgefahren (Brandschutz)
2. Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und
3. bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz)
Bei der Feuerwehr Xanten handelt es sich um eine Freiwillige Feuerwehr, die ausschließlich aus ehrenamtlichen Kräften besteht.
Die Feuerwehr verfügt über insgesamt fünf Standorte (Xanten-Mitte, Birten, Lüttingen, Wardt, Xanten-Nord),17 Fahrzeuge, zwei Boote und rund 170 ehrenamtliche Einsatzkräfte.
Darüber hinaus besteht eine Jugendfeuerwehr und seit 2016 eine Gruppe der Kinderfeuerwehr.
Auch die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr wird durch ehrenamtliche Kräfte (Ehrenbeamte) wahrgenommen.
Leitung der Feuerwehr: Herr Stadtbrandinspektor Markus Windhuis
1. stellv. Leiter der Feuerwehr: Herr Stadtbrandinspektor Hans-Hermann Koppers
2. stellv. Leiter der Feuerwehr : Herr Stadtbrandinspektor Uwe Wardemann
Weitere Informationen über die Arbeit der ehrenamtlichen Wehr, zu den einzelnen Einheiten, zu den Fahrzeugen und der weiteren Feuerwehrtechnik erhalten Sie auf der Seite der Feuerwehr Xanten.
Hinweis für Gehörlose:
Die Nummer für das Notfallfax finden Sie unter der Rubrik Downloads.