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Jahresparkscheine – Parken in der Innenstadt
Die örtliche Ordnungsbehörde kann für die Nutzung der gebührenpflichtigen und parkscheibenpflichtigen Stellflächen, mit Ausnahme des kleinen Marktes (P18), der Stellflächen auf der Scharnstraße – Höhe Hausnummer 1-9 und der Stellflächen auf der Orkstraße – Höhe Hausnummer 17-44 oder nur für die parkscheibenpflichtigen Stellflächen auf Antrag einen Jahresparkschein ausstellen. Jahresparkscheine werden für den Zeitraum eines Kalenderjahres auf das Fahrzeug bezogen ausgestellt. Ein Jahresparkschein 2024 ist somit bis zum 31.12.2024 gültig.
AnwohnerInnen innerhalb der Wallmauern, die über keinen eigenen Stellplatz / Garage verfügen, können einen ermäßigten Jahresparkschein für ein auf ihren Namen zugelassenes Fahrzeug beantragen. Pro Haushalt kann maximal ein ermäßigter Jahresparkschein bewilligt werden.
Hinweis:
Bereits genutzte Parkausweise behalten die darauf ausgewiesene Gültigkeit und können weiterhin auf den darauf ausgewiesenen Parkplätzen genutzt werden.
Gebühren
Für Jahresparkscheine werden gemäß der Parkgebührensatzung folgende Gebühren erhoben:
a) | Allgemeiner Jahresparkschein für gebührenpflichtige und parkscheibenpflichtige Stellflächen | 250,00 € |
b) | Ermäßigter Jahresparkschein für gebührenpflichtige und parkscheibenpflichtige Stellflächen | 150,00 € |
c) | Jahresparkschein für parkscheibenpflichtige Stellflächen | 150,00 € |
Bei einer Antragstellung im Laufe des Jahres wird die Gebühr anteilig erhoben.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Antrages dauert in der Regel maximal 3 bis 5 Tage.