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Reisegewerbekarte

Ein Reisegewerbe betreibt wer,

  • gewerbsmäßig (das heißt Sie wollen Gewinne erzielen)
  • ohne vorhergehende Bestellung (das heißt der Kunde wird überraschend aufgesucht)
  • außerhalb einer gewerblichen Niederlassung (dasheißt Sie sind mobil/zum Beispiel Verkaufswagen oder Verkaufsstand)
  • Waren oder Leistungen
  • zum Kauf, Ankauf oder zur Bestellung anbietet (das heißt auch Werbegespräche) oder
  • eine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausübt (zum Beispiel Zirkus, Fahrgeschäft, Schießbude oder ähnliches)

Die Erlaubnis wird in Form einer Reisegewerbekarte erteilt. Diese gilt im gesamten Bundesgebiet.

Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie nicht,

  • wenn Sie ausschließlich auf nach der Gewerbeordnung festgesetzte Messen, Ausstellungen, Märkten, Jahrmärkten tätig sind. Bitte erkundigen Sie sich in diesen Fällen bei der jeweiligen Gemeinde in der der Markt stattfindet, ob eine Festsetzung erfolgt ist.
  • wenn Sie Obst und Gemüse und ähnliches aus eigener Produktion verkaufen. Eventuell benötigen Sie jedoch eine Sondernutzungserlaubnis.
  • von einem Verkaufswagen in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel und andere Waren des täglichen Bedarfs vertreiben. zum Beispiel sogenannte „rollende Läden“ mit fester Verkaufsroute.

In letzten Fall müssen Sie jedoch den Beginn der Tätigkeit bei der  Gewerbemeldestelle anzeigen. Es sei denn, Sie haben bereits eine Gewerbeanzeige für ein Ladenlokal erstattet.

Wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben wollen, benötigen Sie eine  Gestattung nach dem Gaststättengesetz und keine Reisegewerbekarte.

Wenn Sie nicht selbständig tätig sind, müssen Sie eine  beglaubigte Kopie oder eine Zweitschrift der Reisegewerbekarte Ihres Arbeitgebers mit sich führen.

Gebühren

Die Höhe der Verwaltungsgebühr wird Ihnen unverzüglich mitgeteilt und ist vor Aushändigung der Reisegewerbekarte zu entrichten. Bei persönlicher Vorsprache in der Regel in bar bei Antragsabgabe.

Eine Zweitschrift wird von der Behörde ausgestellt, die auch das Original erteilt hat. Die Gebühr für eine Zweitschrift beträgt 15 Euro. Die Kosten für eine beglaubigte Kopie sind je nach Anzahl der kopierten Seiten in der Regel günstiger.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte beträgt 154,00 €.

Bearbeitungsdauer

Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird die Reisegewerbekarte in der Regel innerhalb von 3 Werktagen ausgestellt. Die Reisegewerbekarte darf Ihnen erst ausgehändigt werden, wenn Sie sie unterschrieben haben.

Hinweise

Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben per Post an den Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung geschickt werden. Sie können den Antrag auch per Fax oder per Mail senden oder persönlich abgeben.

Kontakt

Frau Bramer
Fachbereich: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-223
henrike.bramer@xanten.de