Inhalt
Untersuchungsberechtigungsschein nach JArbSchG
Für die Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) benötigen Sie den Personalausweis oder Reisepass (bei nichtdeutschen Staatsangehörigen),
Bei Nachuntersuchungen ist der Ausbildungsvertrag bzw. eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich.