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Untersuchungsberechtigungsschein nach JArbSchG

Für die Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) benötigen Sie den Personalausweis oder Reisepass (bei nichtdeutschen Staatsangehörigen),
Bei Nachuntersuchungen ist der Ausbildungsvertrag bzw. eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich.

 

Beantragung online

eine Jugendliche sitzt und beantragt über ihr Smartphone den Untersuchungsberechtigungsschein. Schriftzug oben "POV: Ich chille und beantrage meinen UBS". Schriftzug unten: "#DigitalerUBS Smarter Start in deine Zukunft"

Rufen Sie den Online-Antrag unter folgendem Link auf:  https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/.
Melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

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