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Wasseruhr - Zählerstand zweite Uhr/Garten
Wasseruhr – Gartenbewässerung anmelden – Zählerstand mitteilen
Der Zählerstand einer zweiten Wasseruhr für den Gartenbereich ist - parallel zum Ablesen der ersten Uhr durch den Wasserversorger - dem DBX zu melden. Die Werte werden dann entsprechend im Rahmen der Abwassergebühren mindernd berücksichtigt.
Sie möchten eine zweite Wasseruhr für Ihre Gartenbewässerung einsetzen?
Weil das bezogene Frischwasser für die Gartenbewässerung nicht wieder dem Schmutzwasserkanal zuführt wird, sparen Sie dabei aktuell im Jahr 4,14 €/m³ an Schmutzwassergebühr, da dieses Wasser im Garten versickert.
Im folgendem schildern wir für Sie den Ablauf und was zu beachten ist:
Damit der DBX bei Ihnen die zusätzliche Wasseruhr berücksichtigen kann, müssen Sie bitte eigenständig eine geeichte Wasseruhr kaufen und diese dann an der Abnahmestelle montieren und verplomben.
Geeichte Wasseruhren können im Baumarkt bzw. Fachhandel erworben werden.
Nachdem der zusätzliche Wasserzähler ordnungsgemäß verbaut wurde, senden Sie uns ein Foto vom eingebauten Zähler, auf dem der Anfangszählerstand gut lesbar ist und wir erkennen können, dass die Uhr korrekt eingebaut wurde.
Gerne können Sie uns das Foto mit der Adresse der betroffenen Liegenschaft per E-Mail zusenden. Die E-Mail Adresse lautet hierzu abwasser@xanten.de
Nach Eingang der Anmeldung bekommen Sie dazu ein Bestätigungsschreiben auf dem Postweg.
Die Ablesung des Wasserverbrauchs bitten wir jeweils rechtzeitig vor Jahresende, zweckmäßigerweise direkt nach dem Ende der “Bewässerungsperiode“ im Spätherbst vorzunehmen und uns die Werte ebenfalls schriftlich mit einem Foto zu senden. Auch hierbei kann gern der Weg über die o.g. E-Mail-Adresse gewählt werden.
Die jeweils zu Jahresbeginn festgesetzten Kanalbenutzungsgebühren werden entsprechend um die nicht eingeleiteten Wassermengen des jeweiligen Vorjahres gekürzt.
Eine erneute Anmeldung des Wasserzählers im Frühjahr ist nicht notwendig. Es ist ausreichend nach der einmaligen Anmeldung immer lediglich den Jahresendstand nach der Bewässerungsperiode mitzuteilen.
Es gelten die maßgeblichen Satzungen über die Erhebung der Gebühren im Abschnitt 7 des Ortsrechts der Stadt Xanten.