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Zinsbescheinigungen

Das Land NRW vermeidet aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben Fehlförderungen, indem in Abständen von 5 Jahren die Zinsen angehoben werden, wenn das Einkommen sich gegenüber dem Zeitpunkt der Bewilligung erheblich gesteigert hat.

Die Mehrbelastung durch die Verzinsung kann je nach Einkommen zunächst für die Dauer von drei Jahren begrenzt werden oder ganz entfallen. Die dazu erforderliche Zinsbescheinigung wird auf Antrag durch die Stadt Xanten ausgestellt.

Kontakt

Frau Machalica
Fachbereich: Soziales und Beratung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-273
martha.machalica@xanten.de

Frau Waschheck-Wendt
Fachbereich: Soziales und Beratung
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-248
gesa.waschheck-wendt@xanten.de