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Stadt und IGX retten traditionelles Tipi Dorf des Xantener Weihnachtsmarktes trotz baurechtlicher Probleme

Veröffentlicht am 19.11.2019 (Archivierte Meldung)

Stadt und IGX retten traditionelles Tipi Dorf des Xantener Weihnachtsmarktes trotz baurechtlicher Probleme

 

Das bekannte und sehr beliebte Tipi-Dorf auf dem Xantener Weihnachtsmarkt kann in diesem Jahr leider nicht in der gewohnten Form aufgebaut werden. Der Grund für diese Änderung liegt in erheblichen bauaufsichtlichen Problemen der großen Tipis, die jedes Jahr einer Gebrauchsabnahme durch die Stadt Xanten bedürfen. Erst am 12.11.2019 und damit viel zu spät ist bei der Stadt ein Bauantrag eingereicht worden, in dem eine geänderte Genehmigung für das Tipi-Dorf beantragt wurde. In diesem Antrag, dem jedoch wesentliche Unterlagen fehlen, wird angegeben, dass das Tipi-Dorf bereits ab dem 18.11.2019 auf dem Kleinen Markt aufgebaut werden soll.

Hintergrund der Problematik: Grundsätzlich handelt es sich bei den Tipis um sogenannte "Fliegende Bauten", genauso wie Festzelte, Fahrgeschäfte auf der Kirmes oder vergleichbare Anlagen. Fliegende Bauten brauchen eine gültige Ausführungsgenehmigung (oder auch "Prüfbuch" genannt), die nur von wenigen Städten in Nordrhein-Westfalen (nicht jedoch von der Stadt Xanten) erteilt werden kann. Die Stadt ist als Bauaufsichtsbehörde für die "Gebrauchsabnahmen" zuständig, in denen auf der Grundlage eines geltenden Prüfbuches der richtige Aufbau der Fliegenden Bauten überprüft wird.

Im Falle der großen Tipis ist das Prüfbuch bereits seit weit über einem Jahr abgelaufen. Obwohl dem Betreiber des Tipi-Dorfes diese Problematik seit langer Zeit bekannt war, konnte schon beim letzten Weihnachtsmarkt im Jahr 2018 eine Gebrauchsabnahme für die großen Tipis nur mit erheb­lichen Zugeständnissen der Xantener Bauaufsicht über eine gesonderte TÜV-Abnahme erteilt werden. Diese Unterlagen fehlen bei dem nun eingereichten Antrag vollständig. Dazu kommt, dass die oberste Bauaufsichtsbehörde - das Land NRW - im Sommer 2019 aus Anlass eines tödlichen Unfalls auf einem Musikfestival einen Erlass herausgege­ben hat, in dem nochmals eindeutig klargestellt wurde, dass Gebrauchsabnahmen ohne gültiges Prüfbuch rechtlich nicht zulässig sind. Die im letzten Jahr noch mögliche Abnahme mit den erläu­terten Zugeständnissen ist daher in diesem Jahr vor dem Hintergrund des Erlasses nicht mehr umsetzbar!

Der Stadt Xanten bleibt daher im Interesse der Sicherheit der Gäste und Besucher nur die Möglichkeit, die Aufstellung der großen Tipis in diesem Jahr zu versagen. Es geht hier insbesondere um sicherheitsrelevante Fragen der Standfestigkeit und Statik, vor allem bei starken Windlagen. Der Betreiber hätte weit über ein Jahr Zeit gehabt, ein neues Prüfbuch von einer zuständigen Bauaufsichtsbehörde genehmigen zu lassen, dies ist jedoch leider unterblieben.

Im Zuge der Versagung der Genehmigung hat die Stadt in Abstimmung mit der IGX Lösungsmöglich­keiten für eine etwas geänderte Aufstellung der Tipis in diesem Jahr vorgeschlagen, die nun auch Basis der geänderten Aufstellung sind. Darüber hinaus stand und steht sie seit Bekanntwerden der Problematik jederzeit für Gespräche bereit, um auch etwaige weitere rechtlich umsetzbare und sichere Lösungen zu ermöglichen. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist daher sichergestellt, dass es auch in diesem Jahr ein Tipi-Dorf auf dem Weihnachtsmarkt geben kann, auch wenn dies bedingt durch Versäumnisse des Antragstellers etwas anders ausgeführt werden muss!