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Stadt Xanten fördert private Denkmalpflege

Veröffentlicht am 07.06.2018 (Archivierte Meldung)

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Stadt Xanten eine Zuwendung  zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen  in Aussicht gestellt.

Denkmaleigentümer werden daher gebeten, bis spätestens 31.08.18 bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Xanten einen formlosen Antrag einzureichen, wenn Maßnahmen (z. B. Neuanstrich der Fassade, Erneuerung der Dacheindeckung, Restaurierung von Fenstern etc.) geplant sind.

Beizufügen sind eine Kurzbeschreibung der Maßnahme und entsprechende Kostenermittlungen. Bewilligungsvoraussetzung ist, dass es sich bei dem Gebäude um ein rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Xanten eingetragenes Baudenkmal handelt und mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Der Zuschuss beträgt max. 30% der denkmalpflegerischen Kosten und ist abhängig von der Gesamtsumme aller bewilligten Zuschussmaßnahmen. Über die abschließende Höhe einer Bewilligung entscheidet der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt.

Bewilligte Maßnahmen, die in 2018 nicht mehr fertig gestellt werden können, sind bis Ende März 2019 abzuschließen.

Für Rückfragen steht die Untere Denkmalbehörde, Herr Rösen, Tel.02801/772 280, e-mail: georg.roesen@xanten.de zur Verfügung.

Kontakt

Frau Dreher
Sachgebiet: Bauordnung
Karthaus 7
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-237
christine.dreher@xanten.de