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Zuschussgewährung aus der Einwohnerpauschale im Jahr 2020

Veröffentlicht am 30.07.2020 (Archivierte Meldung)

Der Bezirksausschuss Xanten hatte beschlossen, dass ab dem Jahr 2015 von den Vereinen als Voraussetzung für die Zuschussgewährung ein Antrag auf finanzielle Unterstützung aus der Einwohnerpauschale zu stellen ist. Dieser Beschluss betrifft nur den Stadtbezirk Xanten-Mitte und nicht die Stadtbezirke Birten, Lüttingen, Marienbaum, Wardt und Vynen/Obermörmter.

Der Bezirksausschuss Xanten wird, vorbehaltlich der bis dahin eingetretenen Rechtskraft des Haushaltes 2020, in seiner Sitzung am 16. September 2020 über die Zuschussgewährung für das Jahr 2020 entscheiden.

Ich bitte die Vereine aus dem Stadtbezirk Xanten, die einen Zuschuss aus der Einwohnerpauschale erhalten möchten, möglichst bis zum 28.08.2020 einen Zuschussantrag an den Bezirksausschuss Xanten zu stellen. Es empfiehlt sich, im Antrag ein konkretes Projekt oder eine Zweckbestimmung sowie die Höhe des dafür beantragten Zuschusses anzugeben.

Weiterhin ist dem Antrag ein Nachweis über die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins beizufügen.

Ein Zuschussantrag kann formlos an folgende Stelle im Rathaus gesandt werden:

Stadtverwaltung Xanten
Sachgebiet Zentrale Dienste
Karthaus 2
46509 Xanten
Email: Service@xanten.de

Ich bitte Sie, diese Informationen durch einen Hinweis im redaktionellen Teil an die betroffenen Vereine weiterzugeben.
Xanten, 27.07.2020

gez.:
Thomas Görtz
Bürgermeister

Kontakt

Herr Haan
Sachgebiet: Zentrale Dienste
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801/772-232
klaus.haan@xanten.de