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Zuschussgewährung aus der Einwohnerpauschale im Jahr 2021

Veröffentlicht am 16.07.2021 (Archivierte Meldung)

Der Bezirksausschuss Xanten hatte beschlossen, dass ab dem Jahr 2015 von den Vereinen als Voraussetzung für die Zuschussgewährung ein Antrag auf finanzielle Unterstützung aus der Einwohnerpauschale zu stellen ist. Dieser Beschluss betrifft nur den Stadtbezirk Xanten-Mitte und nicht die Stadtbezirke Birten, Lüttingen, Marienbaum, Wardt und Vynen/Obermörmter.

Der Bezirksausschuss Xanten wird in seiner Sitzung am 14. September 2021 über die Zuschussgewährung für das Jahr 2021 entscheiden.

Ich bitte die Vereine aus dem Stadtbezirk Xanten, die einen Zuschuss aus der Einwohnerpauschale erhalten möchten, möglichst bis zum 25.08.2021 einen Zuschussantrag an den Bezirksausschuss Xanten zu stellen. Es empfiehlt sich, im Antrag ein konkretes Projekt oder eine Zweckbestimmung sowie die Höhe des dafür beantragten Zuschusses anzugeben.

Weiterhin ist dem Antrag ein Nachweis über die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins beizufügen.

Ein Zuschussantrag kann formlos an folgende Stelle im Rathaus gesandt werden:

Stadtverwaltung Xanten
Sachgebiet Zentrale Dienst
Karthaus 2
46509 Xanten
Email: service@xanten.de

Ich bitte Sie, diese Informationen durch einen Hinweis im redaktionellen Teil an die betroffenen Vereine weiterzugeben.