Alters- und Ehejubiläum

Die Stadt Xanten nimmt Meldungen von Alters- und Ehejubiläen entgegen und informiert Sie über die Vorgehensweise der Stadt Xanten bei diesen bemerkenswerten Anlässen.

Altersjubilarehrungen werden ab dem 80. Lebensjahr alle 5 Jahre vorgenommen. Ab dem 100. Geburtstag findet die Ehrung jährlich statt.

Ehejubilarehrungen erfolgen zum 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag.

Bitte wenden Sie sich an die genannten Ansprechpartner.