Bundestagswahl
Wahltermin
Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), die am Wahltage
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
- Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählerverzeichnis
Wählen kann grundsätzlich nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen worden ist oder einen Wahlschein hat.
Wahlberechtigte Deutsche werden von Amts wegen, also ohne besonderen Antrag, in das Wählerverzeichnis der Stadt Xanten für die Bundestagswahl eingetragen, wenn sie am 12. Januar 2025 in der Stadt Xanten mit Wohnung (bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung in Xanten) gemeldet sind. Nicht eingetragen werden Personen, die nur mit Nebenwohnung gemeldet sind.
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Xanten kann in der Zeit vom 3. bis 7. Februar 2025 im Rathaus, Wahlbüro, Zimmer 28 A, Karthaus 2, 46509 Xanten zu den Öffnungszeiten des Wahlbüros eingesehen werden.
Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Im Ausland lebende Deutsche sollen ihren Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bitte schnellstmöglich versenden. Den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis mit dem Antrag auf Briefwahlunterlagen für im Ausland lebende Deutsche, die vor ihrem Fortzug ins Ausland in Xanten gemeldet waren, senden Sie bitte bis spätestens 2. Februar 2025 (Antragseingang) an die Stadt Xanten, Wahlbüro, Karthaus 2, 46509 Xanten.
Weitere Informationen und Anträge dazu finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter folgendem Link:
https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber bei der Antragstellung unterscheidet, ob die antragstellende Person
a) nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder
b) aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und von ihnen betroffen ist.
Bitte verwenden Sie
- bei der Fallkonstellation a) das Antragsformular „Anlage 2“. Eine Einreichung per E-Mail (wahlen@xanten.de) ist in diesem Fall möglich.
- bei der Fallkonstellation b) das Antragsformular „Anlage 2a“. Bitte fügen Sie zusätzlich auf gesondertem Blatt eine Begründung und gegebenenfalls ergänzende Unterlagen bei. Da Sie eine eidesstattliche Versicherung auf dem Antrag abgeben, ist die Einreichung nur im Original und eine Versendung nur auf dem Postweg möglich.
Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihre Stimme per Briefwahl abgeben.
Wahlergebniss
Die Ergebnisse der Bundestagswahl am 23.02.2025 können in dieser Wahlergebnispräsentation nach Ende der Wahlhandlung recherchiert werden: