Kommunalwahl
Wahltermin
Innenminister Herbert Reul hat den Termin für die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen auf den 14. September 2025 festgelegt.
Gewählt werden an diesem Tag in der Stadt Xanten:
- die Landrätin/der Landrat des Kreises Wesel
- die Vertreter/-innen des Kreistages des Kreises Wesel
- die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Stadt Xanten
- die Vertreter/-innen des Rates der Stadt Xanten
Zusätzlich findet gleichzeitig die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) statt.
Stichwahl
Erhält von mehreren Bewerberinnen und Bewerbern für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Kreises Wesel oder der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen und Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl am 14. September 2025 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wahlergebnisse
Hier finden Sie in kürze weitere Informationen zur Wahlergebnispräsentation.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt zu den Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. August 2025) im Wahlgebiet (in der Gemeinde bzw. im Kreis) seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Wahlbezirkseinteilung
Der Wahlausschuss der Stadt Xanten hat in seiner Sitzung am 11.11.2024 die Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahl am 14. September 2025 beschlossen.
Weiter unten steht Ihnen unter dem Punkt "Downloads" eine Karte mit der Wahl- und Stimmbezirkseinteilung zum Herunterladen zur Verfügung.
Wählerverzeichnis
Wählen kann grundsätzlich nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen worden ist oder einen Wahlschein hat.
Wahlberechtigte werden von Amts wegen, also ohne besonderen Antrag, in das Wählerverzeichnis der Stadt Xanten für die Kommunalwahlen eingetragen, wenn sie am 3. August 2025 in der Stadt Xanten mit Wohnung (bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung in Xanten) gemeldet sind.
Nicht eingetragen werden Personen, die nur mit Nebenwohnung gemeldet sind.
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen unter “Zuzug, Umzug, Fortzug“, die in Kürze bereitgestellt werden.
Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl für die Wahlbezirke der Stadt Xanten kann in der Zeit vom 25. bis 29. August 2025 im Rathaus, Wahlbüro, Zimmer 28/A, Karthaus 2, 46509 Xanten zu den Öffnungszeiten des Wahlbüros eingesehen werden.
Zuzug, Umzug, Fortzug
Umzug zwischen dem 4. August und 29. August 2025
- Melden Sie sich ordnungsgemäß in Ihrer neuen Gemeinde an.
- Sie werden automatisch ins Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes aufgenommen.
- Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung von Ihrer neuen Gemeinde.
Bereits beantragte Briefwahlunterlagen vom alten Wohnort verlieren ihre Gültigkeit. Für die Briefwahl müssen Sie neue Unterlagen bei der neuen Gemeinde beantragen.
Umzug ab dem 30. August 2025
- Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Gemeinde eingetragen.
- Sie wählen entweder vor Ort in Ihrem bisherigen Wahllokal oder per Briefwahl. Eine Eintragung ins Wählerverzeichnis am neuen Wohnort ist nicht mehr möglich.
Personen ohne festen Wohnsitz
Wahlberechtigte, die weder in Xanten noch außerhalb für eine Wohnung gemeldet sind, sich aber am 3. August 2025 gewöhnlich in Xanten aufhalten/aufgehalten haben, können sich in der Zeit vom 4. bis zum 24. August 2025 auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Xanten eintragen lassen.
Der Antrag auf Eintragung ist beim Wahlbüro der Stadt Xanten schriftlich oder persönlich zu den Öffnungszeiten zu stellen.
Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die genaue Anschrift der/des Wahlberechtigten (beispielsweise die Anschrift der Unterkunft, in der sich diejenige/derjenige gewöhnlich aufhält) enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Entsprechende Formulare stehen zu gegebener Zeit im Wahlbüro bereit.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten automatisch in der Zeit vom 4. bis spätestens 24. August 2025 zugestellt. Grundlage hierfür ist das Wählerverzeichnis der Stadt Xanten.
Sind Sie wahlberechtigt und haben keine Wahlbenachrichtigung im obigen Zeitraum erhalten, dann melden Sie sich bitte umgehend bei den unten genannten Kontaktpersonen des Wahlbüros.
Briefwahl
Wer am 14. September 2025 nicht persönlich in seinem Wahlraum wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein.
Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Wahlscheine können bis Freitag, 12. September 2025, 15:00 Uhr, beantragt werden. Bitte beachten Sie jedoch die mehrtägigen Postlaufzeiten. Sollten Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen, ist eine Zustellung bis zum nächsten Tag nicht sichergestellt.
Möchten Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, füllen Sie den entsprechenden Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und senden diesen zurück. Alternativ nutzen Sie die Möglichkeit, den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen mit Hilfe des QR-Codes, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, zu beantragen. Sie können aber auch einfach und schnell unser Online-Formular nutzen, welches Ihnen zu gegebener Zeit auf der städtischen Internetseite zur Verfügung steht.
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel per E-Mail an wahlen@xanten.de, Fax, Brief) zusenden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Der persönlich zu stellende Antrag muss den vollständigen Vor- und Zunamen, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes in Xanten und das Geburtsdatum enthalten.
Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich Anfang August).
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.
Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat die bevollmächtigte Person vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich der Gemeindebehörde zu versichern. Eine entsprechende Versicherung sowie eine Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeweils der Unterzeichnung bedürfen.
Voraussichtlich können Sie ab dem 11. August 2025 auch die Briefwahl vor Ort im Wahlbüro der Stadt Xanten (Rathaus, Foyer, Karthaus 2, 46509 Xanten) beantragen und direkt durchführen bzw. dort Ihre Stimme abgeben. Bringen Sie dazu bitte einen Lichtbildausweis und nach Möglichkeit Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr (Achtung: nicht 18:00 Uhr!) im Rathaus der Stadt Xanten eingegangen sein.
Wahlbriefe, die aus dem Ausland zurückgesendet werden, müssen ausreichend frankiert werden.
Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt werden, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, 13. September 2025, 12:00 Uhr, nach einer Versicherung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nehmen Sie in diesem Fall bitte rechtzeitig Kontakt mit dem Wahlbüro auf, denn wenn für Sie bereits ein Wahlschein ausgestellt wurde, können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen.
Plötzliche Erkrankung und selbstständiger Wahlschein
In Fällen plötzlicher Erkrankung und in Ausnahmefällen hinsichtlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragener Personen (zum Beispiel bei Einbürgerung) können Wahlscheine noch bis zum 14. September, 15:00 Uhr beantragt werden. Das Recht auf Ausstellung eines Wahlscheines muss in diesen Fällen nachgewiesen werden. In Fällen plötzlicher Erkrankung sind daher eine ärztliche Bescheinigung sowie gegebenenfalls eine Bevollmächtigung zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen für die Wahlberechtigte oder den Wahlberechtigten erforderlich. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertretung ist unzulässig. Bitte stimmen Sie sich in einem solchen Fall unbedingt mit dem Wahlbüro telefonisch ab.
Wahlraum
Wählen können Sie, falls Sie keinen Wahlschein beantragt haben, in dem Wahlraum des Wahlbezirks, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. In welchem Wahlraum Sie richtig sind, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung oder benutzen Sie den Wahlraumfinder, der Ihnen rechtzeitig vor der Kommunalwahl als Link auf dieser Seite zur Verfügung gestellt wird.
Stichwahl
Erhält von mehreren Bewerberinnen und Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen und Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl am 14. September 2025 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Ihre Stimme können Sie dann wie üblich in dem Ihnen zugeteilten Wahlraum am Wahlsonntag (28. September 2025) oder vorab per Brief abgeben.
Es handelt sich dabei um denselben Wahlraum wie auch schon bei den Kommunalwahlen am 14. September 2025.
Wahlhelfer*innen gesucht!

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Stadt Xanten, erstellt durch Chat GPTSie möchten sich ehrenamtlich engagieren? Dann melden Sie sich jetzt als Wahlhelfer*in für die Kommunalwahl beim Wahlamt der Stadt Xanten!
Sie können sich schon jetzt über unser Online-Formular (siehe Formulare) anmelden. Damit merken wir Sie auch für eine eventuelle Stichwahl am 28. September 2025 vor. Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, schreiben Sie dies bitte in das Bemerkungsfeld.
Wer kann Wahlhelfer*in werden?
Um bei der Kommunalwahl Wahlhelfer*in werden zu können, müssen Sie:
- am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sein
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
Aufgaben der Wahlhelfer*innen
Wahlvorsteher*in
- leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes
- Eröffnung und Schluss der Wahlhandlung
- Leitung der Wahlhandlung und der Stimmenzählung
- Meldung des Wahlergebnisses
- Übergabe der Wahlniederschriften
Schriftführer*in
- Führung des Wählerverzeichnisses, insbesondere Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
- Fertigung der Wahlniederschrift
Beisitzer*in
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beobachtung der Wahlkabinen
- Ordnung des Zutritts zum Wahlraum
- Sortierung und Zählung der Stimmzettel
Erfrischungsgeld
Für Ihre Tätigkeit am Wahltag erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € - 70,00 € je nach Funktion im Wahlvorstand.