Ausweispflicht Befreiung
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
-
ein Nachweis über die Immobilität
z.B. von Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst
- Ausweisdokument der antragstellenden Person
Formulare
Weiterführende Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Abschnitt 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz