Ausweispflicht Befreiung

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • ein Nachweis über die Immobilität

    z.B. von Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst

  • Ausweisdokument der antragstellenden Person

Formulare

Weiterführende Informationen

Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Abschnitt 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kontakt