Brauchtumsfeuer (Osterfeuer, Martinsfeuer)
Osterfeuer und Brauchtumsfeuer sind wie in vielen anderen Städten auch in Xanten anmeldepflichtig.
Brauchtumsfeuer sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, Nachbarschaft oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet.
Unter Abwägung der Pflege des Brauchtums, der Erhaltung der Dorfgemeinschaft, sowie den Zielen der Luftreinheit wurde am 07.12.2021 durch den Rat der Stadt Xanten eine neue ordnungsbehördliche Verordnung für die Durchführung von Brauchtumsfeuern im Gebiet der Stadt Xanten beschlossen. Diese Verordnung hat unter anderem zum Ergebnis, dass nur noch öffentliche Osterfeuer zulässig sind.
Bitte nutzen Sie für die Anzeige eines Brauchtumsfeuern das zur Verfügung stehende Formular. (siehe unten)
Regeln
Darüber hinaus weist die Ordnungsbehörde darauf hin, dass beim Abbrennen von Osterfeuern einige Regeln zu beachten sind:
- Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baumschnitt und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden.
- Das Verbrennen von beschichtetem oder behandeltem Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter, und so weiter) und sonstigen Abfällen (zum Beispiel: Altreifen) ist verboten.
- Das Brennmaterial darf erst unmittelbar vor dem Anzünden an der Feuerstelle aufgeschichtet werden, damit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen können und dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden.
- Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Örtlichkeiten der öffentlichen Brauchtumsfeuer auf der Internetseite veröffentlicht werden. Die Ordnungsbehörde wird vor den Festtagen stichprobenartige Kontrollen durchführen, um Verstöße gegen die einschlägigen Regelungen zu verhindern.
Formulare
Fristen
Die Feuer sollen mindestens vier Wochen und müssen mindestens zwei Wochen vorher angemeldet werden.
Voraussetzungen
Folgende Angaben sind für den Antrag unter anderem erforderlich:
- Name und Anschrift der Glaubensgemeinschaft, der Organisation, der Nachbarschaft oder des Vereins, der das Brauchtumsfeuer durchführen möchte,
- Name, Alter (mindestens Volljährig), Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der zwei verantwortlichen Personen, die das Brauchtumsfeuer beaufsichtigen,
- Termin, Zeitpunkt und Dauer des geplanten Brauchtumsfeuers, eventuell auch eines Ersatztermins,
- Beschreibung des Ortes, an dem das Brauchtumsfeuer entzündet werden soll,
- Entfernung des Brauchtumsfeuers zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen,
- Breite, Tiefe und Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials,
- Getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (zum Beispiel: Feuerlöscher, Mobiltelefon für Notruf und so weiter)