Gewerberegister - Auskunft

Gewerberegisterauskünfte geben Auskunft über grundlegende Daten eines Betriebes.
Auskünfte über Xantener Gewerbebetriebe sind schriftlich erhältlich beim Gewerbeamt im Rathaus.

Sie können gebührenpflichtige Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten. Es werden Ihnen grundsätzlich

  • der Name,
  • die betriebliche Anschrift und
  • die angezeigte Tätigkeit

auf Anfrage mitgeteilt.

Weitere Daten dürfen Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mitgeteilt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse an diesen Daten glaubhaft machen und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.

Die Übermittlung dieser Daten per E-Mail ist zurzeit grundsätzlich nicht möglich. Das bedeutet, dass Sie auch auf Anfragen per E-Mail immer eine schriftliche Antwort erhalten. Bitte teilen Sie deshalb immer auch eine Postanschrift mit.

Bei der Anfrage teilen Sie bitte möglichst auch mit, auf welchen Zeitpunkt sich Ihre Anfrage bezieht. Unter Umständen hat nämlich bereits ein Inhaberwechsel stattgefunden.

Fantasienamen der Gewerbetreibenden z.B. „Blümchen Müller“ sind hier in der Regel nicht gespeichert. Um den gesuchten Gewerbetreibenden zu finden, ist es daher zwingend erforderlich, dass Sie entweder die Anschrift des Betriebes oder den Namen des Gewerbetreibenden kennen. Ihre Anfrage hat ansonsten wenig Aussicht auf Erfolg und trotzdem müssten Sie für eine negative Auskunft eine Bearbeitungsgebühr entrichten.

Gewerberegisterauskünfte für Behörden

Behörden haben nun die Möglichkeit sich für die eAuskunft zu registrieren und fortan elektronische Auszüge zu ziehen. Dieser Service steht aktuell nur den Behörden zur Verfügung, wird aber perspektivisch auch für Privatpersonen erweitert. Um sich für die eAuskunft kostenlos zu registrieren, wenden Sie sich an die hinterlegten Ansprechpartner/innen.

Gebührenrahmen

Gewerberegisterauskunft: 23,00 €

Formulare

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

-    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
-    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
-    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

Voraussetzungen

- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

  • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

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