Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
Die Haltung eines Hundes muss steuerlich angemeldet werden. Die Anmeldung eines Hundes können Sie beim Fachbereich Finanzen oder im Bürgerservicebüro durchführen oder über das unter Formulare hinterlegte Formular "Meldeformular Hund".
In Einzelfällen ist auch eine telefonische Anmeldung bzw. Abmeldung möglich.