Rettungswesen
Die Trägerschaft für den öffentlichen Rettungsdienst liegt beim Kreis Wesel.
Der Kreis als Träger des Rettungsdienstes ist verpflichtet, entsprechend des Rettungsdienstgesetzes Nordrhein-Westfalen Rettungsdienstbedarfspläne zu erstellen. Durch die Rettungsdienstbedarfspläne wird der Bedarf an rettungsdienstlichen Einrichtungen (Rettungsleitstellen, Rettungswachen) und der sich daraus ergebenden Fahrzeug- und Personalbedarf festgeschrieben.
Die rettungsdienstlichen Einrichtungen werden vom Träger unterhalten.
Hinweise für Gehörlose:
Die Nummer für das Nofallfax finden Sie unter der Rubrik Downloads
Rechtsgrundlagen
Kontaktinformationen
Kreis Wesel, Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel
http://www.kreis-wesel.de/
46483 Wesel