Rettungswesen

Die Trägerschaft für den öffentlichen Rettungsdienst liegt beim Kreis Wesel.

Der Kreis als Träger des Rettungsdienstes ist verpflichtet, entsprechend des Rettungsdienstgesetzes Nordrhein-Westfalen Rettungsdienstbedarfspläne zu erstellen. Durch die Rettungsdienstbedarfspläne wird der Bedarf an rettungsdienstlichen Einrichtungen (Rettungsleitstellen, Rettungswachen) und der sich daraus ergebenden Fahrzeug- und Personalbedarf festgeschrieben.

Die rettungsdienstlichen Einrichtungen werden vom Träger unterhalten.

Hinweise für Gehörlose:

Die Nummer für das Nofallfax finden Sie unter der Rubrik Downloads

Rechtsgrundlagen

Kontaktinformationen

Kreis Wesel, Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr

Reeser Landstraße 31
46483 Wesel
Web http://www.kreis-wesel.de/