Sondernutzung
Wenn Sie öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchten, stellt dies eine Sondernutzung dar. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Sondernutzungen sind zum Beispiel:
- Aufstellen von Waren- und Informationsständen
- Aufstellen von Containern, Gerüsten, Bauzäunen, Baukränen usw.
- Werbeständer
- Plakatierung
- Aufstellen von Tischen und Stühlen für die Außengastronomie
- Lagerung von Baumaterialien
Für Sondernutzungen wird auf Antrag eine Genehmigung erteilt. Durch die erteilte Genehmigung wird dem Antragsteller die Erlaubnis erteilt, öffentliche Fläche zur Durchführung der beantragten Nutzung über das normale Maß hinaus benutzen zu dürfen.
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Hinweis: Für erlaubnisbedürftige Sondernutzungen werden Gebühren nach Maßgabe des Gebührentarifs erhoben. Der Gebührentarif ist Bestandteil der Sondernutzungssatzung (Ortsrecht: Abschnitt 01 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Benötigte Unterlagen
- Antrag