Veranstaltungsgenehmigung

In Xanten finden Jahr für Jahr viele interessante und hochwertige Veranstaltungen statt.

Neben den üblichen Vorbereitungen, die ein jeder Veranstalter treffen muss, sind auch einige behördliche Angelegenheiten, insbesondere zur Veranstaltungssicherheit, zu treffen.

Hierzu empfiehlt es sich, frühzeitig mit der zuständigen Ordnungsbehörde Xanten Kontakt aufzunehmen. Hier steht Ihnen als zentraler Ansprechpartner der Fachbereichsleiter, Herr Noah Decker, zur Verfügung. Im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches lassen sich bereits frühzeitig grundlegende Fragen problemlos klären, so dass die Weichen zur zeitnahen und unkomplizierten Veranstaltungsgenehmigung gestellt werden können.


Großveranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential gelten als Großveranstaltung und müssen genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.

Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen

Formulare

Rechtsgrundlagen

Fristen

Fristtyp: Antragsfrist

Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.

Voraussetzungen

  • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
  • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.