Bescheinigung in Steuersachen

Eine Bescheinigung in Steuersachen (ehemals Unbedenklichkeitsbescheinigung) ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nur für Steuern gilt, die die Stadt Xanten erhebt (z.B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer u. a.).  Falls eine Bescheinigung vom Finanzamt benötigt wird, ist diese beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Die Bescheinigung wird, nach Prüfung der steuerlichen Zuverlässigkeit, durch die Stadtkasse ausgestellt.

Für die Erteilung von Bescheinigungen in Steuersachen benötigen wir die unter Voraussetzungen genannten Angaben.

Die Bescheinigung in Steuersachen kann schriftlich, persönlich oder per E-Mail beantragt werden. 

Gebührenrahmen

Gebühr: 25,00 €
Hinweis: Die Gebühr ist vorab unter Angabe des Verwendungszwecks "5100300000000116/Name" an die Stadtkasse Xanten zu überweisen.

Formulare

Voraussetzungen

Für die Erteilung von Bescheinigungen in Steuersachen benötigen wir folgende Angaben:

  •  aktueller Personalausweis / Reisepass
  • Firmierung
  • Zweck der Bescheinigung
  • eine schriftliche Vollmacht für den Fall, dass die Bescheinigung für eine andere Person abgeholt wird