Kraftfahrzeug - Adressänderung und/oder Namensänderung
Einige Anliegen rund um das Thema "Kfz-Schein" lassen sich nun auch im Bürgerservice-Büro des Rathauses erledigen, jedoch nur für Xantener Bürgerinnen und Bürger, die ein Fahrzeug mit einem Kennzeichen des Kreises Wesel fahren.
Erledigt werden können im Bürgerservicebüro die folgenden Aufgaben:
- Adressen- und Namensänderung auf dem Kfz-Schein
Adressänderung:
Wenn Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen sind, ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich.
Namensänderung:
Hat sich (auch) Ihr Name geändert, ist zusätzlich eine Berichtigung der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.
- Abmeldungen von Kraftfahrzeugen
Weitere Informationen erhalten Sie zudem beim Kreis Wesel (Kontaktinformationen).
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Fristen
Die Änderung von Fahrzeugdaten oder Halterdaten ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Rechtsgrundlagen
Kontaktinformationen
46483 Wesel