Kraftfahrzeug - Adressänderung und/oder Namensänderung

Einige Anliegen rund um das Thema "Kfz-Schein" lassen sich nun auch im Bürgerservice-Büro des Rathauses erledigen, jedoch nur für Xantener Bürgerinnen und Bürger, die ein Fahrzeug mit einem Kennzeichen des Kreises Wesel  fahren.

Erledigt werden können im Bürgerservicebüro die folgenden Aufgaben:

  • Adressen- und Namensänderung auf dem Kfz-Schein

Adressänderung:
Wenn Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen sind, ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich.

Namensänderung:
Hat sich (auch) Ihr Name geändert, ist zusätzlich eine Berichtigung der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.

  • Abmeldungen von Kraftfahrzeugen

Weitere Informationen erhalten Sie zudem beim Kreis Wesel (Kontaktinformationen).

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen

Fristen

Die Änderung von Fahrzeugdaten oder Halterdaten ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Rechtsgrundlagen

Kontaktinformationen

Kreis Wesel, Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr

Reeser Landstraße 31
46483 Wesel
Web http://www.kreis-wesel.de/

Kontakt