Reisepass Vorläufig

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer circa 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Gebührenrahmen

Antragsgebühr: 26,00 €

Benötigte Unterlagen

  • Identitäts­­nachweis (Personalausweis, Reisepass, ...)
  • Stammbuch

    zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) empfohlen, besonders dann, wenn die unstrukturierte Namensschreibweise noch nicht bestätigt ist.

  • Schriftliche Zustimmung beider Sorgeberechtigten (bei Kindern unter 18 Jahren)
  • digitales Passbild
  • geeignete Unterlagen zum Nachweis der Dringlichkeit (zum Beispiel: Flugtickets, Buchungsbestätigungen)

Formulare

Rechtsgrundlagen

Fristen

Geltungsdauer: 1 Jahr

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses persönlich vorstellig werden.
  • Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeitenden ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
  • Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten (Vollmacht siehe Formularbereich), der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Voraussetzungen

Die Ausstellung eines Express-Reisepasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.