Reisepass Express
Sie können mit einem Reisepass in andere Länder reisen. Die Standard-Lieferzeit beträgt 3 bis 4 Wochen. Wenn Sie ihn dringend benötigen, können Sie einen Express-Reisepass beantragen, der innerhalb von 4 Werktagen geliefert wird, jedoch zu einem höheren Preis. Beide Reisepässe sind gültige Dokumente.
Der normale Reisepass hat 32 Seiten, aber für Vielreisende gibt es auch einen mit 48 Seiten. Beide Varianten können im Express-Verfahren beantragt werden.
Reisepässe können nicht verlängert werden und müssen daher nach Ablauf neu beantragt werden.
Gebührenrahmen
Express-Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahre): 69,50 €
Express-Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller über 24 Jahre): 102,00 €
Express-Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahre): 91,50 €
Express-Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller über 24 Jahre): 124,50 €
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, ...)
-
Stammbuch
zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) empfohlen, besonders dann, wenn die unstrukturierte Namensschreibweise noch nicht bestätigt ist.
- Schriftliche Zustimmung beider Sorgeberechtigten (bei Kindern unter 18 Jahren)
- digitales Passbild
Formulare
Bearbeitungsdauer
4 Tage
Rechtsgrundlagen
Fristen
10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
Verfahrensablauf
- Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).
- Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bügerservicebüro stellen.
- Der Antrag wird Vorort ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
- Auch für den EXPRESS-Reisepass werden zwei Fingerabdrücke benötigt.